ARTISET Magazin | 1-2 2022

32  ARTISET 01/02 I 2022 kurz & knapp Förderung schwer- behinderter Kleinkinder Eltern, deren Kind schwerbehindert zur Welt kommt, stehen vor einer grossen Herausforderung – und sind zumeist überfordert. Ein in neuer und überarbeite- ter Auflage erschienenes Buch des deutschen Sonderpädagogik-Professors Klaus Sarimski richtet sich an diese Eltern. Praxisnah erklärt er, was eine schwerste Behinderung ausmacht, wie der Alltag in Familien aussieht, in denen Kinder mit schwerster Behinderung aufwachsen, welche Möglichkeiten es gibt, ihre soziale Teilhabe zu unterstützen, und wie eine Beratung dieser Familien angelegt sein kann – bis hin zur Frage, was Frühförderung beitragen kann, damit sich Kinder mit schwerster Behinderung nicht nur in ihrer Familie, sondern auch später in einer Kindertagesstätte zugehörig und wohlfühlen. Ein familienorientiertes Kon- zept für die Praxis, sei sein Ratgeber, sagt Sarimski. Beziehungen zwischen Eltern und Kind sollen unterstützt und die Ressourcen der Eltern gestärkt werden. Für eine Frühförderung gebe es kein Patentrezept, vielmehr müsse flexibel auf die un- terschiedlichen Bedürfnisse der jeweiligen Behinderung und Entwicklungsprob- lematik eingegangen werden. Die Eltern behinderter Kinder brauchen feinfühlige und sensible Fachkräfte, die ihnen und ihrem Kind helfen. Sie brauchen aber auch Fachkräfte, die auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis sind. BUCHTIPP Klaus Sarimski, «Frühförderung bei schwerster Behinderung: Ein familien­ orientiertes Konzept für die Praxis», Kohlhammer Verlag 168 Seiten, CHF 39.90 Alter: Private Alterspflegerinnen vor allem aus Osteuropa sind fast durchs Band erfolgreich, wenn sie sich – oft mit Hilfe des Verbands des Personals offentlicher Dienste VPOD – juristisch für eine Verbesserung ihrer oft diskriminierenden Arbeitssituation wehren. Alter II: Die Luzerner Entwerferin Sarah Hossli hat mit ihrem speziell für ältere und alte Menschen konzipierten Stuhl «Lotte» den renommierten Design Preis Schweiz gewonnen. Behinderung: Der Kanton Zürich macht mit einer Systemänderung möglich, dass Menschen mit einer Behinderung dank individualisiertem Betreuungsgeld künftig selbst bestimmen können, wie und wo sie woh- nen möchten. Freiwillige: Auf einen Aufruf der Fachstelle Heimwesen im Kanton Glarus meldeten sich Anfang Jahr unerwartet viele Menschen, um als Freiwillige imGesundheits- und Pflegewesen mitzuhelfen. Sterbehilfe: Schweizer Sterbehelfer, die Interesse an der sogenannten Suizidkapsel gezeigt hatten, wollen nach rechtlichen Abklärungen vorerst auf deren Einsatz verzichten. Kinder: In Basel soll ein Sterbehospiz für Kinder entstehen, initiiert vom Verein «Mehr Leben». kurz & knapp Sonderpädagoge Sarimski. Foto: Privat

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