ARTISET Magazin | 1-2 2022
ARTISET 01/02 I 2022 47 Anzeige fragen und antworten aus anthroposophischer sicht www.sterben.ch Wenn nicht wir, wer dann? Für die Menschen und ihre Rechte. Werde aktiv auf amnesty.ch Probleme wir mit welchen Massnahmen reagieren. Nur wenn wir genaue und systematische Statistiken dazu führen, können wir herausfinden, ob wir richtig auf bestimmte Bedürfnisse reagieren und ob sich die Situation der Kinder über die Jahre auch wirklich verbessert. Ein weiteres Kernproblem aus der Sicht des Ausschusses ist das Fehlen einer schweizweiten Umset- zungsstrategie. Weshalb? Es braucht eine gewisse nationale The- menführerschaft, ohne dass man deshalb die föderalen Strukturen anzweifelt. Das immer noch fehlende Verbot von Körper- strafen zum Beispiel hat sicher auch da- mit zu tun. Zudem wäre es wichtig, dass man auf nationaler Ebene gemeinsam mit den Kantonen festlegt, welche Ziele man erreichen möchte. Damit lässt sich dann auch errei- chen, dass der Zugang zum Hilfe- system überall gleich ist? Die Versorgungslandschaft in den Kan- tonen ist sehr individuell gewachsen. Oft führen Initiativen von Organisationen oder auch einzelnen Personen zu Ver- besserungen. Grosse städtische Zentren sind häufig weiter als andere Regionen, zum Beispiel im Bereich Früherkennung. Manchmal werden solche Initiativen dann von anderen Kantonen kopiert. Hier könnte man aber sicher auf Bundes ebene noch besser koordinieren. Ein anderer Kritikpunkt ist der man- gelnde Zugang zur inklusiven Bil- dung von Kindern mit Behinderung? Diese Kritik zielt auf die in manchen Kantonen immer noch sehr starke Posi- tion der Sonderschulen. Neben der rein schulischen Förderung, die in Sonder- schulen gut funktionieren mag, geht es ja immer auch um ethische Überlegungen. Also darum, inwieweit man Kinder aus dem regulären Alltag ausschliessen darf. Kinder lernen zudem ja nicht nur von den Lehrpersonen, sondern auch von an- deren Kindern. Inklusion hat wohl auch schulisch gute Auswirkungen. Ich kenne hier aber die Studienlage zu wenig. Wo sieht der UN-Ausschuss konkret Handlungsbedarf bei den Institu tionen der Kinder- und Jugendhilfe? Die aktuellen Empfehlungen richten sich vor allen an die staatliche Ebene und we- niger an die Akteure vor Ort. Im letzten Bericht, wo es mehr um die Frage der Partizipation ging, waren die Fachkräfte vor Ort stärker im Blick. Der Ausschuss spricht vor allem die Behörden an, die dann für Verbesserungen bei den Struktu- ren aufseiten der Fachkräfte, zum Beispiel im Rahmen von vermehrten Weiterbil- dungen, sorgen müssen. STAATENBERICHTSVERFAHREN Die Vertragsstaaten des Übereinkom- mens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechts- konvention KRK) sind verpflichtet, regelmässig Berichte über die An wendung des Übereinkommens auf ihrem Staatsgebiet vorzulegen. Ende September 2021 wurde für die Schweiz der dritte Staatenüberprüfungszyklus abgeschlossen. Die Überprüfung durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes basiert auf einem Staatenbe- richt zu einer Liste dringlicher Themen, die der Ausschuss zuvor festgelegt hatte. Viele der Themen stammen aus der Zivilgesellschaft und wurden durch das Netzwerk Kinderrechte Schweiz zusammengetragen und eingereicht. Anfang Juni 2021 kam es in Genf zu einer Anhörung der Zivilgesellschaft, von Kindern und Jugendlichen sowie einer Staatsdelegation durch den UN-Ausschuss. Der Branchenverband Youvita war mit Geschäftsführerin Cornelia Rumo vor Ort und hat bei der Beantwortung der Fragen durch den UN-Ausschuss mitgewirkt. Am 27. September verabschiedete der Ausschuss 138 Empfehlungen. * Andreas Jud, 44, hat am Universitäts- klinikum Ulm eine Juniorprofessur für Epidemiologie und Verlaufsforschung im Kinderschutz inne. Zudem ist er an der Hochschule Luzern Dozent und Projektleiter am Institut für Sozialarbeit & Recht.
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