ARTISET 01/02 I 2023 13 Im Fokus Wenn die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) einem Pflegeheim oder einer anderen sozialen Institution einen Besuch abstattet, mag das für manche befremdend klingen. Die hierzulande irritierende Bezeichnung der Kommission erklärt sich mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Konvention zur Verhütung von Folter, die von der Schweiz ratifiziert worden ist. Die internationalen Normen mündeten in ein Bundesgesetz, das die Aufgaben der Kommission beschreibt. Diese internationalen und nationalen Grundlagen verlangen, dass die NKVF Einrichtungen mit Freiheitsentzug oder auch mit freiheitsbeschränkenden Massnahmen besucht. In der Schweiz, wo die Folter kaum vorkommen dürfte, überprüft die Kommission, ob die Grund- und Menschenrechte garantiert sind. Seit ihrer Gründung in Jahr 2010 besuchte die Kommission vor allem Gefängnisse sowie Psychiatrien und Bundesasylzentren, aber auch Kinder- und Jugendheime, in denen die Freiheit beschränkt wird oder Zwangsmassnahmen durchgeführt werden. ImHerbst 2021 hat die NKVF mit ihren Inspektionen in sozialmedizinischen und sozialen Institutionen begonnen. Insgesamt hat sie bis Ende Januar 2023 neun Pflegeheimen aus allen Landesteilen einen Besuch abgestattet. Anfang Januar 2023 sind die Berichte über die Inspektionen in den ersten beiden Pflegeheimen auf der Website der NKVF aufgeschaltet worden: Am 27. Oktober 2021 hatte eine Delegation der NKVF das Pflegeheim Senevita Lindenbaum in Spreitenbach AG besucht. Am 29. November 2021 folgte ein Besuch in der Genfer Institution La Maison de Vessy. Respektvoll und freundlich Die Einhaltung menschenrechtlicher Standards ist gerade auch bei der Pflege und Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf eine anspruchsvolle Aufgabe. Ein hochsensibler Bereich, den die Kommission bei ihren Besuchen in den Pflege- und auch den sozialen Institutionen besonders im Blick hat, ist der Umgang mit freiheitseinschränkenden Massnahmen, wozu etwa elektronische Eine Chance zur Verbesserung Anfang Januar hat die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) erste Berichte zu ihren Besuchen in sozialmedizinischen und sozialen Institutionen veröffentlicht. Neben einer grundsätzlich positiven Beurteilung sieht die Kommission auch Potenzial für Verbesserungen. Von Elisabeth Seifert
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