ARTISET 01/02 I 2023 33 Dem • enzbetroffene • be • gleiten • Teilen Sie Ihre Weiterbildung ein, wie Sie wollen: mit E-Learning-Kursen von Agogis. Mehr erfahren und anmelden agogis.ch/demenz Anzeige Konzepte, im Bereich Demenz zum Beispiel. Mit solchen Konzepten alleine ist aber noch nicht viel erreicht. Sie nehmen ganz besonders auch den Bund in die Pflicht, obwohl die Heime zum Aufgabenfeld der Kantone oder sogar der Gemeinden gehören? Aus unsrer Sicht ist es zentral, dass der Bund gewisse Vorgaben macht, gerade weil das Vorgehen der Kantone oder der Gemeinden sehr heterogen ist. Da die Heime ein Teil des Gesundheitswesens und nicht nur soziale Institutionen sind, kann sich der Bund nicht völlig aus der Verantwortung nehmen. Aufgrund der immer komplexeren gesundheitlichen Situation der Bewohnenden übernehmen die Heime eine immer wichtigere Aufgabe, deshalb müssen sie entsprechend eingebettet sein. Gerade in der ärztlichen Versorgung braucht es gewisse Vorgaben des Bundes, zum Beispiel was die Zuständigkeit eines Heimarztes oder einer Heimärztin betrifft und auch bezüglich der Finanzierung für die Heime, sei es in der Pflegefinanzierung oder im ärztlichen Tarif. Gibt es Kantone, die aus Ihrer Sicht beispielhaft sind? Der KantonWaadt zumBeispiel erlässt Regelungen zur Qualität der ärztlichen Versorgung in den Heimen, und die Ärztinnen und Ärzte, die sich hier engagieren, bekommen ein bestimmtes Entgelt dafür. Einige andere Kantone, wozu auch Zürich gehört, verlangen jetzt immerhin die Benennung eines Heimarztes. Im Kanton Tessin zum Beispiel muss der Heimarzt respektive die Heimärztin Teil der Geschäftsleitung eines Heimes sein. Fordern Sie für jedes Heim einen Heimarzt oder eine Heimärztin? Es muss nicht jedes Heim selbst einen Heimarzt anstellen, das wird gar nicht möglich sein. Wichtig ist aber, dass jedes Heimüber einen geriatrischen und auch einen gerontopsychiatrischen Konsiliardienst verfügt. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Geriater regelmässig vor Ort ist, das Pflegeteam berät und gerade auch die Prävention fördert, zum Beispiel beim Thema Mangelernährung oder Sturz. Weiter braucht es auch die Zusammenarbeit mit weiteren Spezialistinnen und Spezialisten, zum Beispiel mit einer Infektiologin oder einem Infektiologen. Neben der ärztlichen Versorgung braucht es aber auch eine Stärkung der Pflege? Ja, es braucht auch eine Stärkung der Pflege, und zwar gerade auch, was die Qualifikation der Pflegenden betrifft, besonders auch im Bereich Geriatrie. Zudem bedeutet eine Investition in einen ärztlichen Konsiliar- oder Liaisondienst eine Entlastung für die Pflege. Die Pflegenden haben nämlich dann eine konstante ärztliche Ansprechperson, die sie bei komplexen Problemen unterstützen kann. Im Expertenbericht werden explizit auch eine Anpassung der Pflegefinanzierung auf Bundesebene sowie eine bessere Ausgestaltung der Restfinanzierung aufseiten der Kantone gefordert… Wir sind bei diesen Finanzierungsfragen auf Bundes- und Kantonsebene schon sehr lange dran. Die Pandemie hat die schwierige Situation der «Wichtig ist, dass jedes Heim über einen geriatrischen und auch einen gerontopsychiatrischen Konsiliardienst verfügt.» Gabriela Bieri Aktuell
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