ARTISET 01/02 I 2023 43 Artiset und Youvita setzen sich dafür ein, dass nicht nur Eltern und betroffene Kinder profitieren, sondern auch die Gesellschaft und die Wirtschaft. Session vorgelegt. Erklärtes Ziel der Vorlage ist die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu fördern und die Chancengerechtigkeit für Kinder zu verbessern. Zum einen sollen die Eltern für die Kinderbetreuung in Krippen und familienergänzenden Tagesstrukturen finanziell entlastet werden. Der betreffende Bundesbeitrag wird dabei unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern ausgerichtet. Zudem soll der Bundesbeitrag allfällige Beiträge von Kantonen, Gemeinden und Arbeitgebern nicht ersetzen, sondern ergänzen. Zum anderen will die Kommission die Kantone dabei unterstützen, die Politik der frühen Kindheit zu stärken. Dieses zweite Instrument beruht auf Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen. In diesem Rahmen soll die Qualität der Leistungen Mindestanforderungen erfüllen, deren Entwicklung sicherzustellen ist. Artiset und Youvita haben die Vorlage im Grossen und Ganzen begrüsst, gleichzeitig jedoch auf gewisse Anpassungen gepocht. Ein grosser Teil der Akteure unterstützt die Pläne der WBK-N ebenfalls: die meisten Kantone, die Mehrheit der politischen Parteien, die Gewerkschaften sowie die Arbeitgeberkreise. Beitrag zur Finanzierung der Betreuungskosten In der ursprünglichen Vorlage war geplant, den Eltern einen Grundbeitrag von 10 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes auszurichten. Ausserdem war ein je nach Kanton unterschiedlicher Zusatzbeitrag von 5 bis 10 Prozent vorgeschlagen worden. Der Gesamtbetrag wurde zunächst auf jährlich 530 Millionen Franken geschätzt und würde Jahr für Jahr steigen. Die Kommission hat nun ihr Modell geändert und schlägt die Ausrichtung eines festen Betrags in der Höhe von 20 Prozent der Kosten vor. Nach vier Jahren soll der Beitrag neu festgelegt werden. Die Ausrichtung eines fixen Beitrags von 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes war unter anderem auch von Artiset und Youvita gefordert worden. Dass die Vorlage nun in diesem Sinn geändert wurde, ist als erster Erfolg zu begrüssen. Der in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf sah einen Rahmenkredit zugunsten der Kantone von insgesamt 160 Millionen Franken verteilt auf vier Jahre vor, um Lücken der Betreuungsangebote zu schliessen und qualitative Verbesserungen einzuleiten. Diese Ziele wurden von Artiset und Youvita zwar begrüsst, die Mittel dazu aber als ungenügend erachtet. Die Kommission schlägt nun vor, den Betrag auf insgesamt 240 Millionen Franken aufzustocken, was Artiset und Youvita mit Genugtuung zur Kenntnis genommen haben. Vorlage könnte ins Schlingern geraten Die Vorlage der WBK-N nimmt somit bereits unter günstigen Vorzeichen Fahrt auf. Die Reise ist aber noch lang bis zur tatsächlichen Umsetzung, die in jedem Fall nicht vor 2025 zu erwarten ist. Gewisse Parlamentarierinnen und Parlamentarier wollen davon nämlich nichts wissen: In ihren Augen ist die familienergänzende Betreuung von Kindern in erster Linie Aufgabe von Kantonen und Gemeinden, in die sich der Bund nicht einzumischen habe. Und einige verlangen, dass nur Plätze für Kleinkinder finanziell unterstützt werden. Ausserdem sind gewisse Punkte der Vorlage derzeit noch etwas schwammig formuliert, namentlich in Bezug auf die Qualitätsentwicklung oder auf die besondere Unterstützung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, weil sie beispielsweise von einer Behinderung betroffen sind. Bei der Suche nach einer hochwertigen familien- und schulergänzenden Betreuung aller Kinder, die darauf angewiesen sind, liegt das Endziel noch nicht in Griffweite. Aber Artiset und Youvita werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass alle davon profitieren können: nicht nur Eltern und betroffene Kinder, sondern auch die Gesellschaft und die Wirtschaft allgemein. * Yann Golay ist Verantwortlicher für politische Projekte der Föderation Artiset und ihrer Branchenverbände.
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