Herausforderndes Verhalten – wie reagieren | Magazin ARTISET | 10-11 2024

ARTISET 10/11 2024 29 Aktuell Für Marianne Pfister, Co-Geschäftsführerin von Spitex Schweiz, und Artiset-Geschäftsführer Daniel Höchli steht fest: Die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung stärkt die integrierte Versorgung über die ganze Behandlungskette, dämpft das Kostenwachstum und ermöglicht den Leistungserbringern im Bereich der Pflege erstmals, gemeinsam mit Versicherern und Kantonen Tarife zu verhandeln. Von Kathrin Morf und Elisabeth Seifert* « Die einheitliche Finanzierung stärkt die Pflege» Frau Pfister, Herr Höchli: Die Befürworter der einheitlichen Finanzierung, wozu auch Spitex Schweiz und Artiset gehören, betonen, dass damit Fehlanreize im Gesundheitssystem eliminiert werden. Welche Fehlanreize sind das? Daniel Höchli: In der ambulanten Medizin zahlen heute die Versicherer und somit die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler 100 Prozent der Rechnung. In der stationären Medizin hingegen bezahlen die Prämienzahlenden nur 45 Prozent der Rechnung und die Kantone 55 Prozent. Versicherer und Versicherte haben damit wenig Interesse an der ambulanten Behandlung, weil es für sie teuer wird, selbst wenn die Rechnung im ambulanten Bereich insgesamt günstiger ausfällt als im stationären Bereich. Gibt es solche Fehlanreize auch im Bereich der Pflege? Marianne Pfister: In der ambulanten Pflege zahlen die Versicherer höhere Ansätze pro Pflegestunde als in der stationären Langzeitpflege. Die Pflegestunde im Pflegeheim ist für den Krankenversicherer also günstiger als eine Stunde Spitex. Deshalb haben wir hier auch einen gewissen Fehlanreiz. Höchli: Dieser Fehlanreiz betrifft auch das betreute Wohnen: Hier wird ja auch ambulante Pflege erbracht. Im heutigen Finanzierungssystem kann es dann für die Versicherer schnell einmal teurer werden als im Pflegeheim. Es kommt vor, dass Leistungserbringer, die sowohl betreutes Wohnen als auch Pflegeheimplätze anbieten, von den Versicherern aufgefordert werden, eine Person nicht mehr im betreuten Wohnen zu begleiten, sondern im Pflegeheim. Wie verhindert die einheitliche Finanzierung solche Fehlanreize? Pfister: Es gibt neu einen einzigen Kostenteiler zwischen Versicherern und Kantonen – in der Medizin genauso wie in der Pflege und egal, ob eine Leistung ambulant oder stationär erbracht wird. Im Unterschied zu heute haben die Finanzierer damit einen Anreiz, die integrierte Versorgung voranzubringen – also die Zusammenarbeit aller Leistungserbringer wie Hausärzteschaft, Spitäler, Heime, Spitex oder auch Therapeutinnen und Therapeuten zu stärken. Damit stehen die Menschen mit ihrem Versorgungsbedarf im Zentrum und werden dort gepflegt oder behandelt, wo es am besten für sie ist. Zudem werden Doppelspurigkeiten vermieden und die Kosten optimiert. Infos zur KVG-Änderung finden Sie hier:

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