Ethische Fragen stellen | Magazin ARTISET | 10 / 2022

ARTISET 10/11 I 2022  37 ist als das Stromangebot. Mögliche Ur- sachen dafür sind beispielsweise einge- schränkte Produktions-, Übertragungs- und Importkapazitäten oder tiefe Wasserstände in Stauseen und Flüssen. Im Unterschied zum Blackout ist Strom allerdings in reduziertem Mass verfügbar. Wie ernst die Lage ist, wird durch die vom Bund ins Leben gerufene Spar- kampagne «Energie ist knapp. Ver- schwenden wir sie nicht» deutlich. Ob- schon die Versorgung mit Strom Stand heute als gesichert gilt, befürchten Experten dennoch, gegen Ende des Winters in eine Mangellage zu geraten. Wenn jeder und jede Einzelne, egal ob Privathaushalt oder Firma, bereits jetzt Strom einspart, kann uns das diesen Winter bereits entlasten. Je weniger wir bereits jetzt auf die Wasserreserven aus den Stauseen zurückgreifen müssen, umso mehr eigenen Strom haben wir für den kommenden Winter. Die Strommangellage beschäftigt nicht nur die Schweiz, sondern auch unsere Nachbarländer. Genau jene Länder, von denen wir im Winter Strom im- portieren, um unseren Verbrauch de- cken zu können. Reduktion des Verbrauchs um bis zu 20 Prozent Sollte es in der Schweiz zu einer Strom- mangellage kommen, so bestimmt der Bundesrat entsprechende Massnah- men, welche durch die Organisation für Stromversorgung in ausserordentli- chen Lagen (Ostral) vollzogen werden. Bei einer Strommangellage können Bewirtschaftungsmassnahmen zur Re- duktion des Stromverbrauchs und zur Lenkung des Stromangebots eingesetzt werden. Diese Massnahmen werden abhängig von der Situation einzeln oder kombiniert eingesetzt und haben zum Ziel, die Stromversorgung auf ei- nem reduzierten Niveau sicherstellen zu können. Damit soll weiterhin ein geordnetes wirtschaftliches und gesell- schaftliches Zusammenleben in der Schweiz ermöglicht werden. Mögliche Bewirtschaftungsmassnahmen im Elektrizitätsbereich sind: Sparappelle, Verbrauchseinschränkungen, Kontin- gentierung von Grossverbrauchern und Netzabschaltungen. Unternehmen, Institutionen und Heime tun jetzt gut daran, sich auf das Szenario Strommangellage vorzuber­ eiten. Einerseits sollen Energiespar- massnahmen erkannt und umgesetzt werden, andererseits sollen Abläufe und Prozesse im Betrieb überprüft und wo möglich optimiert werden. Idealer- weise wird eine Verzichtsplanung durchgeführt, um eine Reduktion des Stromverbrauches von zwischen 5 bis 20 Prozent zu erreichen. Zu diesem Zweck macht es Sinn, sich folgende Fragen zu stellen: Wo haben wir Möglichkeiten, Strom zu sparen? Reduzieren wir die Raumtem- peratur? Wo sind unsere Stromfresser? Welche ungenutzten Geräte können wir ausschalten? Welche Beleuchtung wird unbedingt gebraucht? Wo kann darauf verzichtet werden? Wie sieht es mit Belüftungssystemen und Klimage- räten aus? Bei der Verzichtsplanung gilt es immer auch, die übergeordneten betrieblichen Abläufe zu berücksich­ tigen: Welche Abläufe können opti- miert werden, damit der Stromver- brauch reduziert werden kann? Welche Gerätschaften sind für den Betrieb unverzichtbar? Wie wird die Pflege oder Betreuung der Bewohnenden auch während einer Mangellage sicher- gestellt? Wie soll mit den Mitarbeiten- den umgegangen werden, sollte der Strom kontingentiert werden? Was können Führungskräfte unternehmen, damit die Mitarbeitenden auch im pri- vaten Umfeld vorbereitet sind? ➞ www.gu-sicherheit.ch * Bettina Zimmermann ist CEO der GU Sicher- heit & Partner AG (GUS). Michelle Zimmer- mann ist Junior Consultant. Die GUS berät aktuell verschiedene Firmen und Institutionen bei der Verzichtsplanung. Artiset wird in Ko- operation mit der GUS Checklisten bereitstel- len und Workshops anbieten. GUS ist spezia- lisiert auf alle Bereiche der organisatorischen Sicherheit, wozu etwa der Aufbau von Krisen- managementstrukturen gehört. STEIGENDEN STROMPREISEN BEGEGNEN Zahlreiche Institutionen haben vor drei Jahren, als die Strompreise bei zirka 6 Rappen/kWh lagen, einen dreijährigen Strombezugsvertrag ab- geschlossen. Dieser läuft jetzt Ende 2022 aus und muss per 1.1.2023 erneuert werden. Seither sind aber die Strompreise auf aktuell zirka 60 Rappen fürs Kalenderjahr 2023 gestiegen. Verbraucht eine Institution zirka 700000 kWh pro Jahr, dann sind dies Mehrkosten von 380000 Franken. «Als unabhängiger Strombroker empfehle ich meinen Kunden, sich rechtzeitig mit der Strombeschaffung zu beschäftigen und nicht erst, wenn der aktuelle Vertrag ausläuft», sagt Mauro Renggli. Er ist Gründer der Firma Renergy und als unabhängiger Strombroker tätig. Renggli ist Mitglied im Beraternetzwerk von Artiset. Bisher sei, so Renggli, Strom ein «Bedarf, aber kein Bedürfnis» gewe- sen. Täglich melden sich Unternehmen bei ihm, welche erst jetzt diesen Preisanstieg merken. «Dies ist erstaunlich, denn seit Juni 2021 sind die Marktpreise am Steigen.» Bei Renergy haben sich zahlreiche Alters- und Pflegeheime einem Beschaffungspool angeschlossen, um gemeinsam Strom einzukaufen. Dabei wird drei Jahre im Voraus zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft, und durch diese mehrmalige Beschaffung wird der finale Beschaffungspreis «geglättet» (Summe aller Preise, dividiert durch Anzahl Beschaffungen). Weitere Infos: ➞ www.strom-broker.ch Aktuell

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