Ethische Fragen stellen | Magazin ARTISET | 10 / 2022

46  ARTISET 10/11 I 2022 Bewusstseinsbildung und Sensibilisie­ rung. Fachpersonen in psychiatrischer Pflege und Betreuung können sich in diesem Spannungsfeld professionell bewegen. Menschendarinstärken, eigene Lösungen zu finden Fachpersonen in psychiatrischer Pflege und Betreuung unterstützen Menschen mit einer psychischen Beeinträchti­ gung bedarfsgerecht in unterschied­ lichen ambulanten und stationären Settings des Gesundheits- und Sozial­ bereichs, zum Beispiel in Kliniken, bei der psychiatrischen Spitex oder in Wohngruppen für Menschen mit psy­ chischen Beeinträchtigungen. Sie för­ dern und begleiten die Personen ge­ mäss deren Bedürfnissen und Ressourcen, gestalten und bewältigen den Alltag mit ihnen zusammen. Eben­ falls planen und leiten sie alltagsprak­ tische Gruppenaktivitäten. Sie stärken die Menschen darin, eigene Lösungen zu finden und Entscheidungen zu tref­ fen, die ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Dank vertieften Kompetenzen agie­ ren Fachpersonen in psychiatrischer Pflege und Betreuung auch in an­ spruchsvollen Situationen professionell und sind in der Lage, Menschen in psychischen Notfall- und Krisensitua­ tionen zu begleiten. Sie verfügen über ein vertieftes Verständnis für die Le­ benswelten von Menschen mit psychi­ schen Beeinträchtigungen. Ebenfalls erkennen und fördern entsprechend qualifizierte Fachpersonen in psychiat­ rischer Pflege und Betreuung die Res­ sourcen der Personen mit dem Ziel, deren Eigenständigkeit zu stärken. Sie gestalten und reflektieren die Bezie­ hung sowohl zu den Klientinnen und Klienten als auch zu deren Angehöri­ gen. Bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluation der Pflegeplanung wir­ ken Fachpersonen in psychiatrischer Pflege und Betreuung mit, dokumen­ tieren sie und formulieren Vorschläge für Anpassungen. Im täglichen Pflege­ prozess übernehmen sie spezifische Aufgaben und beachten dabei die Be­ dürfnisse der Menschen mit psychi­ schen Beeinträchtigungen. Sie erken­ nen die Anzeichen einer Krisen- und Notfallsituation und reagieren entspre­ chend. Wichtig in der Teamarbeit ist zudem, dass die spezifisch ausgebildeten Fach­ personen mit dem Pflege- und Betreu­ ungsteam respektive dem Behand­ lungsteam eng zusammenarbeiten. Sie kennen ihre Berufsrolle und reflektie­ ren die eigene Arbeitsweise. Bei Bedarf passen sie das eigene Verhalten und Handeln an. Sie bilden sich beruflich weiter und bringen ihr Fachwissen in der Begleitung von Lernenden ein. Die Berufsprüfung baut auf Erfahrung auf Zur Prüfung zugelassen ist zum einen, wer ein eidgenössisches Fähigkeits­ zeugnis als Fachmann oder Fachfrau Betreuung (ausgenommen: Fachrich­ tung Kinder) oder als Fachmann res­ pektive Fachfrau Gesundheit in der Tasche hat, zum anderen auch Personen mit Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege SRK oder einem gleichwertigen Abschluss. Zudem müssen Prüfungsanwärterinnen und Prüfungsanwärter mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mit einem Pens­ um von 80 Prozent in der Pflege und Begleitung von Menschen mit einer Beeinträchtigung der psychischen Ge­ sundheit verfügen. Die Berufsprüfung ist ein eidgenössischer Abschluss auf der Tertiärstufe – und ermöglicht da­ mit, auf praktischem Weg einen sol­ chen Abschluss zu erlangen. * Sandra Picceni ist Leiterin Berufs- und Perso- nalentwicklung Behinderung der Föderation Artiset. DIE BERUFSPRÜFUNG Mit einer Berufsprüfung mit eidge- nössischen Fachausweis erlangt man auf dem praktischen Bildungsweg den Abschluss auf Tertiärniveau. Die Berufsprüfungen sind auf Fachberei- che spezialisiert und schliessen so Lücken in der Grundbildung. Wer eine Berufsprüfung absolviert hat, kann eine mittlere Kaderfunktion überneh- men und anspruchsvollere Tätigkeiten ausüben als mit dem EFZ. Zur Vorbe- reitung einer Berufsprüfung werden Kurse angeboten. Die Kurse können berufsbegleitend absolviert werden. Eine Berufsprüfung inklusive der Vorbereitungskurse nimmt rund zwei Jahre in Anspruch. Absolventinnen und Absolventen von Berufsprüfungen können mit einer finanziellen Unter- stützung durch die Eidgenossenschaft profitieren. Es werden 50 Prozent der anrechenbaren Kurskosten erstattet. Aktuell gibt es im Sozialbereich acht Berufsprüfungen. Weitere Infos zur Berufsprüfung «Fach- frau respektive Fachmann in psychia- trischer Pflege und Betreuung» finden sich unter www.savoirsocial.ch (die sozialen Berufe im Überblick mit allen wichtigen Dokumenten, Adressen und Links) Dank vertiefterem Fachwissen lässt sich herausfordernden Situationen professionell begegnen. Dies gewähr- leistet die adäquate Unterstützung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

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