50 ARTISET 10/11 I 2023 Politische Feder Einheitliche Finanzierung: Planungssicherheit ist nötig «Die Gesundheitsdirektorenkonferenz hat mit einer Studie aufgezeigt, dass die Integration der Pflege machbar und sinnvoll ist.» Kathrin Huber: Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK). Foto: Privat Bei der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) geht es darum, dass die Kantone neben den stationären Leistungen künftig auch die ambulanten Leistungen mitfinanzieren. Aus der Sicht der Kantone muss der Systemwechsel zwingend auch die Pflegeleistungen umfassen. Zwar hat sich in der Herbstsession 2023 erfreulicherweise nun auch der Nationalrat für den Einbezug der Pflege ausgesprochen. Dies aber nur unter der Bedingung, dass die Kostentransparenz im Pflegebereich sichergestellt und die Pflegeinitiative «vollständig» umgesetzt ist. Ein derart unklar definierter Zeitpunkt würde eine grosse Rechtsunsicherheit bedeuten. Die Kantone und die Leistungserbringer der Pflege brauchen jedoch einen angemessenen und verbindlichen Planungshorizont, wie ihn die Version des Ständerats vorsieht: Integration der Pflegeleistungen vier Jahre nach Inkrafttreten der übrigen Vorlage. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat mit einer Studie aufgezeigt, dass die Integration der Pflege machbar und sinnvoll ist. Entgegen der Befürchtung des Versichererverbands Santésuisse würden die Prämienzahlenden durch den Einbezug der Pflege in die einheitliche Finanzierung nicht zusätzlich belastet. Ein Bericht des Bundesamts für Gesundheit vom August 2023 zeigt: Es ist weiterhin deutlich wahrscheinlicher, dass eine einheitliche Finanzierung aus Prämiensicht langfristig günstiger ist als die Weiterführung des Status quo. Denn die Kantone werden mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen auch das Kostenwachstum im ambulanten Bereich und bei den Medikamenten mittragen. Ein Systemwechsel, der auch die Pflege einschliesst, müsste somit eigentlich ebenfalls im Interesse der Versicherer sein. Für eine echte Korrektur falscher Anreize braucht es auch in der Pflege eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Mit Blick auf die ganze EFAS-Vorlage wäre die Variante des Ständerats – mit punktuellen Anpassungen – ein möglicher Kompromiss, der auch für die Kantone tragbar wäre.
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