Ältere Menschen koordiniert betreuen | Magazin ARTISET | 12-2024

Dezember I 2024 27 Grundlagen und Stellungnahmen Der demografische Wandel stellt die Schweiz wie andere Länder vor grosse Herausforderungen. Mit der Betreuung besteht ein wichtiges Instrument, um diesen zu begegnen. Doch Betreuung im Alter ist in der Schweiz nicht finanziert und muss weitestgehend aus dem eigenen Portemonnaie bezahlt werden. Die Folge: Über 620 000 Menschen über 65 Jahren erhalten keine Betreuung, obwohl sie eine brauchen würden. Vor diesem Hintergrund ist es von Bedeutung, Betreuung als zentralen Bestandteil einer wirkungsvollen Alterspolitik anzuerkennen. Von Miriam Wetter (Paul Schiller Stiftung) und Alexander Widmer (Pro Senectute Schweiz) Die Finanzierung der Betreuung ist – je nach Wohnort – unterschiedlich geregelt, sie wird jedoch nie über die Krankenkassen bezahlt: Im stationären Bereich wird sie als separate Betreuungstaxe oder als Teil der Hotellerie den Bewohnenden direkt in Rechnung gestellt, wobei dies – bei Menschen ohne die notwendigen finanziellen Mittel – letztlich der öffentlichen Hand verrechnet wird. Im intermediären Bereich und zu Hause geht sie ausschliesslich zu Lasten der Privathaushalte. In einigen Kantonen und Gemeinden werden gewisse Leistungserbringer subventioniert, sodass sie Haushalts- und Betreuungsleistungen zu günstigeren Tarifen anbieten können. Es gilt dabei zu unterscheiden, ob der Fokus auf reinen Hilfeleistungen liegt (Arbeiten abnehmen) oder ob auch psychosoziale Betreuung berücksichtigt wird. Diese stellt im Gegensatz zu reinen Hilfeleistungen die Alltagsgestaltung und sozialen Aktivitäten der älteren Menschen ins Zentrum und unterstützt sie beim Erhalt ihrer Fähigkeiten. Die private Finanzierung führt dazu, dass sich faktisch nur Personen mit einem gewissen Vermögen oder einer höheren Rente eine gute Betreuung leisten können. Die Konsequenzen daraus sind jedoch weder im Sinne der älteren Menschen noch der Gesellschaft: Erfolgt trotz nachweislichem Bedarf keine Betreuung, können Einsamkeit, eine verschlechterte Gesundheit bis hin zur Verwahrlosung entstehen und frühzeitige und vermeidbare Heimeintritte erfolgen. Die Politik erkennt den Wert der Betreuung Politisch sind Bestrebungen im Gange, diese Finanzierung zumindest schrittweise zu sichern. Greifen wir einige spannende Entwicklungen als Beispiele heraus: Die Städte Bern und Luzern haben mit «Betreuungsgutsprachen» respektive «Gutscheinen für selbstbestimmtes Wohnen» bereits vor mehreren Jahren eine eigenständige Betreuungsfinanzierung eingeführt. Die Stadt Zürich startete per 1. Januar 2024 ebenfalls ein Pilotprojekt für «Betreuungszuschüsse». Alle drei Städte unterstützen so Privatpersonen direkt in der Finanzierung. Mit einem vorgelagerten Abklärungsprozess fördern sie vor allem auch das Erkennen von Handlungsoptionen, wie und in welcher Form Betreuung den jeweiligen Eine gute Betreuung wird eine zentrale Rolle spielen, um sowohl das Potenzial der alternden Gesellschaft zu nutzen als auch das Wohl der älteren Bevölkerung zu sichern. älteren Menschen im Alltag unterstützen könnte. Anschliessend begleiten sie die Menschen bei der Organisation des Leistungsbezugs. Der Kanton Zürich führt per 2025 eine Finanzierung von Betreuungsleistungen über die Ergänzungsleistungen, im Kanton Zürich Zusatzleistungen genannt, ein. Er finanziert unter anderem Leistungen, die «der Prävention von sozialer Isolation und psychischen Krisen» dienen. Der Kanton Glarus hält in seiner Pflege- und Betreuungsverordnung

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