28 Dezember I 2024 fest, dass das Angebot an Betreuungsleistungen folgende Bereiche umfasst: Selbstsorge, soziale Teilhabe, Alltagsgestaltung, Beratung und (Alltags-)Koordination. Mitte September hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Vorlage «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen» vorgelegt. Erstmals wird damit auf Bundesebene zu Betreuung legiferiert. In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat vor, dass Beziehende von Ergänzungsleistungen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten Leistungen in folgenden Kategorien beziehen können: Notrufsysteme, Haushaltshilfe, Mahlzeitenangebote sowie Begleit- und Fahrdienste. Wenn es gelingt, im Rahmen der parlamentarischen Debatte insbesondere die Leistungsdefinition noch klarer psychosozial auszurichten, ist die Vorlage ein wichtiger erster Schritt zu einer Finanzierung zumindest für EL-Beziehende. Die Diskussion wird voraussichtlich in der Wintersession 2024 im Nationalrat als Erstrat geführt. Anfang 2024 hat der Ständerat als Zweitrat eine Motion für ein nationales Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung überwiesen. Das Programm soll Betreuungsstrukturen stärken und den Zugang erleichtern. Die Umsetzung durch das Bundesamt für Sozialversicherungen steht noch aus – und wird eine Herausforderung bei der aktuellen Bundesfinanzlage. Vom Ständerat wurde in der diesjährigen Frühjahrssession ein Postulat überwiesen, das den Bundesrat auffordert, die Altersstrategie des Bundes aus dem Jahr 2007 zu aktualisieren. Mit einem Postulat hat die Kommission für Soziales und Gesundheit des Nationalrats den Bundesrat beauftragt, den Reformbedarf der Hilflosenentschädigung aufzuzeigen und eine Weiterentwicklung in Richtung Betreuungsentschädigung zu skizzieren. Über mehrere Vorstösse wird eine Angleichung der Finanzierungsleistungen zwischen AHV und IV angestrebt. Die IV kennt einen Assistenzbeitrag, den die AHV nicht kennt. Die finanzierten Hilfsmittel unterscheiden sich. Zudem ist die Hilflosenentschädigung für IV-Versicherte rund doppelt so hoch wie für AHV-Versicherte. In einem Bericht im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) wurde Ende 2023 die Eigenständigkeit der Betreuungsleistungen anerkannt und definiert. Das Büro BASS, das die Studie im Auftrag des BSV durchgeführt hat, empfiehlt darin eine Strategie für Betreuung im Alter. Bund und Kantone sollen gemeinsam eine Planung und eine Klärung vornehmen und die Schritte für die nächsten Jahre festlegen. In der Herbstsession 2024 hat der Nationalrat einer Motion zugestimmt, die eine Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung fordert. Sie nimmt damit eine der Empfehlungen aus der obenerwähnten Studie auf. Der Ständerat hat eine gleichlautende Motion vor einem Jahr abgelehnt. Mit dem Ja des Nationalrats muss er das Anliegen noch einmal diskutieren. Zusammenarbeit aller Akteure Die vielen Projekte und politischen Vorstösse zeigen deutlich die hohe Dynamik beim Thema Betreuung. Fachverbände und Organisationen im Altersbereich engagieren sich für eine gute Betreuung im Alter, die allen zugänglich ist. Viele Städte, Gemeinden und regionale Verbunde haben das Thema Betreuung in ihren (Alters-)Strategien und Projekten verankert. Ebenso haben verschiedene Kantone das Thema aufgegriffen. Konkrete Entscheide auf Bundesebene sind jedoch noch ausstehend. Es braucht ein Zusammengehen von Entwicklungen in der Praxis, Erkenntnissen aus der Forschung und politischen Veränderungen auf allen drei föderalen Ebenen, damit die Versorgung der älteren Bevölkerung und damit ihre Sicherheit, Selbstbestimmung, psychische Gesundheit und ihr Mitwirken in unserer Gesellschaft gesichert und damit auch die Entlastung der Angehörigen realisiert werden können. Eine gute Betreuung wird eine zentrale Rolle spielen, um sowohl das Potenzial der alternden Gesellschaft zu nutzen als auch die Würde, das Wohl und die Selbstbestimmung der älteren Bevölkerung zu sichern. Wenn es gelingt, den ungedeckten Betreuungsbedarf der älteren Menschen in den öffentlichen Dialog zu bringen, die Entwicklungen in der koordinierten Betreuung bei den Leistungserbringern und Fachverbänden sichtbarer zu machen, die Erkenntnisse aus der Praxis und Forschung zu vermitteln und diesen Dialog in die Politik zu tragen, sind substanzielle Verbesserungen möglich. Dazu braucht es neben der koordinierten Betreuung auch eine koordinierte Betreuungspolitik. Denn Betreuung ist ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen und zukunftsgerichteten Alterspolitik. Es braucht ein Zusammengehen der Praxis, der Forschung und der Politik, damit die Versorgung der älteren Bevölkerung, ihre Selbstbestimmung, psychische Gesundheit und ihr Mitwirken in unserer Gesellschaft realisiert werden können. Grundlagen und Stellungnahmen
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