Dezember I 2024 29 Grundlagen und Stellungnahmen Mit der Vorlage zu Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen stehe das Thema Betreuung jetzt fest auf der politischen Agenda, sagt Remo Dörig, stv. Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Knacknuss ist aus Sicht der Kantone die Finanzierungsfrage. Und: Er plädiert dafür, dass auch psychosoziale Leistungen in die Vorlage aufgenommen werden. Interview: Alexander Widmer (Pro Senectute Schweiz) und Elisabeth Seifert (Artiset) «Wir müssen das Verständnis von Betreuung immer weiter schärfen» Herr Dörig, die SODK verfolgt seit 2021 ihre Vision für das selbstbestimmte Wohnen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen. Was sind die wichtigsten Eckpunkte dieser Vision? Zentral ist, dass das selbstbestimmte Wohnen für betagte Menschen und Menschen mit Behinderung zusammen gedacht werden. Dieses Anliegen hat jetzt auch der Bundesrat in seiner Botschaft zu den Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen aufgenommen. Selbstbestimmtes Wohnen bedeutet, dass die Menschen eine echte Wahl haben, wo und wie sie wohnen und leben möchten, im angestammten Zuhause, in einem institutionalisierten betreuten Wohnen oder in einem Heim. Eine echte Wahl besteht nur, wenn es bezahlbare Unterstützungsleistungen gibt. Ja, gleichzeitig braucht es eine klare Ausrichtung am Bedarf. Die staatliche Unterstützung für Menschen, die sich Betreuung nicht leisten können, orientiert sich am individuellen Bedarf. Dafür braucht es eine Bedarfsabklärung im Dialog mit der betroffenen Person. Diese erfolgt im Wissen darum, dass die finanziellen Mittel der öffentlichen Hand beschränkt sind, gleichzeitig aber darf das Angebot nicht unnötig eingeschränkt werden. Kommen wir der Vision der SODK mit der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zu EL für betreutes Wohnen ein gutes Stück näher? Ich würde sagen, wir kommen der Vision ein Stück näher. Sie ist ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung. Für jene Personen, die EL beziehen, kommt die Vorlage unserer Vision schon sehr nahe. Für viele Menschen allerdings, die keinen Zugang zu EL haben, wird es schwierig bleiben, die für sie nötigen Betreuungsleistungen finanzieren zu können. Um diese Menschen angemessen zu unterstützen, muss die Politik noch nach Lösungen suchen. Wo sehen Sie die Vorzüge und wo die Knackpunkte der EL-Vorlage des Bundes? Mit dieser Vorlage steht das Thema auf der politischen Agenda des Bundes. Die Diskussionen haben zu einer hohen Dynamik auf allen Staatsebenen und unter den Stakeholdern geführt. NGOs und Branchenverbände haben viel dazu beigetragen, dass heute Klarheit darüber besteht, wie wichtig Betreuungsleistungen sind. Sowohl aufgrund der demografischen Entwicklung und auch, weil die Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben möchten.
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