Ältere Menschen koordiniert betreuen | Magazin ARTISET | 12-2024

30 Dezember I 2024 Vermehrte Betreuung ausserhalb der klassischen Heimstrukturen hat den grossen Vorteil, dass wir damit auch der Problematik fehlender Heimplätze und dem Fachkräftemangel begegnen können. Und wo sehen Sie Knackpunkte? Knacknuss – wie Sie es nennen – ist aus Sicht der Kantone die Finanzierungsfrage. An den EL für Betreuungsleistungen will sich der Bund gemäss der vorliegenden Botschaft des Bundesrates nicht beteiligen. Die Kantone sind sich der Notwendigkeit der Vorlage sehr bewusst, sie fordern aber auch eine Mitbeteiligung des Bundes. Entgegen dem Vorschlag der Kantone will sich der Bund nicht an der Finanzierung beteiligen, da es sich um ein Aufgabenfeld der Kantone handelt und die Kantone von verzögerten Heimeintritten profitieren würden. Verstehen Sie das? Es gibt vier Punkte, die aus unserer Sicht dafür sprechen, dass der Bund sich beteiligt: Erstens geht es um die fiskalische Äquivalenz. Wir pochen darauf, dass dieser Grundsatz eingehalten wird. Jetzt ist es so, dass der Bund mittels des ELG legiferiert, aber Kantone und Gemeinden müssen zahlen. Zweitens werden die prognostizierten Einsparungen aufseiten der Kantone wohl nicht in der erwarteten Höhe ausfallen, vor allem auch aufgrund der demografischen Entwicklung. Die Belastung der Kantone durch die EL, die derzeit ohnehin schon hoch ist, wird sich zusätzlich verschärfen. Ein dritter Punkt ist, dass die alleinige Finanzierung durch die Kantone aus unserer Sicht nicht der EL-Logik entspricht. Der Bund schlägt ja hier etwas ganz Neues vor: Pauschalen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten. Wie beurteilen Sie das? Wir finden es sehr gut, dass der Bund Betreuungsleistungen über eine Pauschale abgelten will. Man fügt diese Pauschale aber jetzt dort im Gesetz ein, wo die Kantone die alleinige Verantwortung tragen, nämlich bei den Krankheits- und Behinderungskosten. Dabei handelt es sich bisher aber um Einzelfallrechnungen, die von EL-Beziehenden eingereicht und dann rückerstattet werden. Die jährlich ausbezahlten EL hingegen, an der sich Bund und Kantone gemeinsam beteiligen, betreffen die Existenzsicherung. Wiederkehrende Kosten für Betreuungsleistungen sind aus systemischen Gründen hier besser angesiedelt. Und so komme ich zum vierten Punkt, warum der Bund betreutes Wohnen in der EL mitfinanzieren sollte: Betreuungsleistungen tragen zur Sicherung der Existenz von Personen bei, die diesen Bedarf haben. Demzufolge gehören die Kosten für Betreuung in die jährlich ausbezahlte EL, und diese Leistungen werden von Bund und Kantonen gemeinsam getragen. Der Bund argumentiert auch damit, dass er sparen muss. Sind die Kantone vor diesem Hintergrund bereit, die Betreuungskosten zu tragen? Nicht nur der Bund ist in finanzieller Schieflage, sondern auch mindestens die Hälfte der Kantone. Dementsprechend stellt das die Kantone vor gewisse Herausforderungen. Mit dieser Vorlage wird die Voraussetzung dafür Remo Dörig, stv. Generalsekretär der SODK: «Über die Bedeutung von Betreuung und Begleitung besteht heute eine gewisse Einigkeit.» Foto: zvg

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