Ältere Menschen koordiniert betreuen | Magazin ARTISET | 12-2024

Dezember I 2024 35 Einbezug psychosozialer Leistungen «Wenn man die Autonomie älterer Menschen verbessern und sie gleichzeitig in ihren Bedürfnissen unterstützen will, muss dies durch eine Stärkung der von Angehörigen ausgeübten Hilfen und Betreuungsaufgaben zu Hause geschehen. Zudem muss der Rahmen der anerkannten Leistungen um Aufgaben der Unterstützung, Begleitung und Beratung bei der Gestaltung des Alltagslebens sowie um psychosoziale Leistungen erweitert werden. Die Vorlage für Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen wird es ermöglichen, Pauschalen für betreutes Wohnen zu gewähren. Die Kantone sind für diese Ergänzungsleistungen zuständig und verantwortlich, der Bund muss jedoch die gesetzlichen Grundlagen für die Bereitstellung dieser Leistungen schaffen. Es muss deutlich gemacht werden, dass ein späterer Eintritt in ein Heim sowohl für die Betroffenen im Hinblick auf ihre Bedürfnisse und ihre Würde als auch für die öffentliche Hand in Form von Kosteneinsparungen von Vorteil ist. Dies bedeutet zusätzliche Mittel für die Betreuung zu Hause, aber auch die Festlegung von Qualitäts, Wirksamkeits und Wirtschaftlichkeitskriterien, für die die betroffenen Verbände und Institutionen bürgen müssen. Diese müssen darauf achten, dass die Hilfen an die Bedürfnisse der Empfänger angepasst und ausreichend sind, ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechen und ohne grossen administrativen Aufwand beantragt werden können.» Es braucht eine gemeinsame Strategie «Die Lebensrealitäten älterer Menschen sind sehr unterschiedlich. Um ein selbstbestimmtes Leben zu unterstützen, gilt es, die individuellen Bedürfnisse sowie die spezifische Situation der Betroffenen konsequent ins Zentrum zu stellen und ihnen mit innovativen Lösungen sowie neuen Technologien zu begegnen. Hier können wir noch besser werden. Ich denke an kreative Wohnformen wie generationenübergreifendes Wohnen, Senioren Wohngemeinschaften oder betreutes Wohnen. An neue Mobilitätslösungen wie autonom fahrende Rufbusse oder niederschwellige Mitfahrplattformen. Oder an die Stärkung der Digitalisierung, im Gesundheitswesen an sich sowie in Bezug auf ältere Menschen. Die Menschen sollen unabhängig von ihrem Alter besser befähigt werden, sich mit ihrer Gesundheit auseinanderzusetzen. Die Betreuung im Alter ist ein komplexes System von Zuständigkeiten der öffentlichen Hand auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden, von Non Profit und privatwirtschaftlichen Organisationen sowie von Zivilgesellschaft, Angehörigen und Freiwilligen. Leider fehlt heute eine gemeinsame Strategie. Hier kann der Bund seine koordinierende Rolle wahrnehmen und die Erarbeitung einer solchen anstossen und lenken. Gleichzeitig soll er darauf hinwirken, dass ambulante wie stationäre Betreuungsformen gleich behandelt werden. Dadurch kann gezielter auf die individuellen Bedürfnisse sowie auf die spezifische Situation der Betroffenen eingegangen werden. Bereits heute herrscht eine grosse Nachfrage nach Betreuungsdienstleistungen, die aufgrund der demografischen Entwicklung noch weiter steigen dürfte.» Appell an die gesellschaftliche Solidarität «Jeder möchte möglichst lange zu Hause bleiben und möglichst auch im gewohnten Umfeld sterben. Auf dem Land kann noch auf Mithilfe von Nachbarn und Verwandte gezählt werden. In den Städten und Agglomerationen ist das weniger der Fall. Hier wären günstige und zweckmässige Wohnungen in Generationenhäusern, in denen ältere und jüngere Menschen wohnen, ein möglicher Ersatz. Alt und Jung sollten sich gegenseitig unterstützen. Studierende und anderer junge Erwachsene sollten einen aktiven Beitrag leisten und dabei helfen, ältere Menschen zu begleiten. Alle können dabei von einem günstigeren Mietzins profitieren. Ein Assistenzbeitrag würde solche Hilfeleistungen zusätzlich attraktiv machen. Das heisst Verantwortung übernehmen und nicht nur auf Stipendien und Staatshilfe hoffen, sondern auch etwas zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. An spezifischen Betreuungsleistungen ist schon sehr viel in der Umsetzung. Hier sind die Gemeinden in der Pflicht und die Leistungserbringer wie Pro Senectute, Pro Infirmis und auch die Kirchgemeinden. Damit ältere Menschen sich die nötigen Hilfen auch leisten können, ist die Besteuerung der AHV Renten nochmals zu prüfen und zu korrigieren. Zudem ist der Eigenmietwert für EL Bezüger abzuschaffen, damit sie mehr Geld zur Verfügung haben. Andernfalls bleibt für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben oft nichts übrig.» Benjamin Roduit, Die Mitte, Nationalrat VS Vroni Thalmann-Bieri, SVP, Nationalrätin LU Andri Silberschmidt, FDP, Nationalrat ZH

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