58 Dezember I 2024 Bahnhof Wil gelangen. «Dass sich unsere Quartierzentren am Puls des Lebens befinden, ist für das selbstbestimmte Wohnen im Alter genauso wichtig wie ein umfassendes Betreuungsangebot», sagt Esther Indermaur. Baustein III: Ein umfassendes Betreuungsangebot «Als Betrieb mit vielen Facetten können wir unseren Mietenden sehr viele Angebote bieten. Dazu gehören zahlreiche Betreuungsleistungen, darunter die Mitwirkung an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, einen Mahlzeitendienst, Hilfe bei administrativen Anliegen, Mittagstische sowie eine breite Palette an Aktivierungsangeboten und Anlässen», so Indermaur. Der Spitex-Förderverein Thurvita bringe zudem dank 120 Freiwilligen viel Abwechslung und Freude in den Alltag der Mietenden. «Weiter decken wir die Pflege ab – die qualifizierte somatische, psychiatrische und palliative Pflege durch die Spitex», fügt sie an. Diese leiste auch Einsätze in der Nacht und kann dank eines Pikettdiensts rund um die Uhr innert maximal 15 Minuten bei den Bewohnenden sein.» Ergänzend verfüge die Thurvita AG über Angebote für Physiotherapie und Ergotherapie und setze für eine gute Versorgung der Bewohnenden auf eine gute Kooperation mit externen Akteuren wie der Hausärzteschaft, den Gemeinden oder Pro Senectute. «Und nicht zuletzt verstehen wir die Bewohnenden als Teil eines sozialen Gefüges und beziehen darum auch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte eng in ihre Betreuung ein.» Baustein IV: Verantwortung für das Quartier Eine Pflegende oder ein Pflegender begleitet als Quartierverantwortliche oder Quartierverantwortlicher alle Bewohnenden. «Die quartierverantwortliche Person steht den Mietenden bei Fragen und Anliegen zur Verfügung und hilft ihnen, sich im Alltag zu organisieren. Zudem führt sie selbst Anlässe wie einen Mieter-Stammtisch durch oder unterstützt die Bewohnenden bei der Organisation», umreisst Esther Indermaur. «Die koordinierende und soziale Funktion der oder des Quartierverantwortlichen ist immer wichtiger angesichts von Entwicklungen wie der zunehmenden Komplexität des Gesundheitswesens und der Vereinzelung der Gesellschaft.» Für die Wohnungen der Genossenschaft für Alterswohnungen amtet derzeit Pflege-Teamleiterin Sandra Künzli als Quartierverantwortliche. «Ich beantworte zum Beispiel Fragen rund um Betreuungsleistungen und deren Finanzierung, organisiere Coiffeur- und Pedicure-Termine, helfe beim Finden eines Hausarztes und lade zu Veranstaltungen ein», berichtet sie. Auch Angehörige rufen oft bei Sandra Künzli an – insbesondere dann, wenn sie Bewohnende nicht erreichen können. Sandra Künzli kennt all diese Bewohnenden gut und geht auch proaktiv auf sie zu. Beispielsweise erfuhr sie eines Tages von der Buchhaltung, dass ein Mieter seine Rechnungen nicht fristgerecht bezahlte. «Ich wurde bei ihm vorstellig und fand eine mit Wäsche- und Zeitungsbergen zugestellte, muffig riechende Wohnung vor», erzählt sie. «In mehreren Gesprächen konnte ich den Mieter für die hauswirtschaftliche und psychosoziale Unterstützung der Spitex gewinnen.» Baustein V: Stationäre und ambulante Abrechnung Die Finanzierung der Betreuungsleistungen rund um «Älterwerden im Quartier» ist komplex: Manche Leistungen – wie Koordinationsleistungen im Rahmen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) – werden von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen, andere bezahlen die Mietenden selbst. Die Gemeinden subventionieren zudem die hauswirtschaftlichen Leistungen der Spitex, und eine private Stiftung unterstützt Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV bei der Finanzierung weiterer Betreuungsleistungen. Aussergewöhnlich an der vielschichtigen Finanzierung von «Älterwerden im Quartier» ist indes, dass die Thurvita in den Alterswohnungen stationär oder ambulant abrechnet. «Sobald eine Person viele Betreuungsleistungen benötigt oder sobald die Einsätze für ihre Pflege nicht mehr planbar sind, muss diese Person aktuell meist in ein Pflegeheim ziehen», sagt Esther Indermaur. Dank der genannten Bausteine von «Älterwerden im Quartier» erfüllen die zugehörigen Alterswohnungen nun aber die Vorgaben des Kanton St. Gallens an ein Alters- und Pflegeheim. «Darum dürfen wir in einer Wohnung ein ‹virtuelles Heim› eröffnen und dort fortan stationär abrechnen», erklärt sie. «Dies «Dass sich unsere Quartierzentren am Puls des Lebens befinden, ist für das selbstbestimmte Wohnen im Alter genauso wichtig wie ein umfassendes Betreuungsangebot.» Esther Indermaur, Mitglied der Thurvita-Geschäftsleitung
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