44 ARTISET 01/02 I 2024 «Die Arbeitsassistenz ist sicher ein interessantes Instrument, mit dem man weitere Erfahrungen sammeln muss. Das EBGB kann innovative Projekte mit Finanzhilfen unterstützen.» Urs Germann, Mitarbeiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Arbeitgebende für die Vorteile eines inklusiven Arbeitsumfeldes sensibilisiert und über vorhandene Instrumente informiert werden. Zweitens sollen auch öffentliche Arbeitgebende – Bund, Kantonen, Gemeinden und staatsnahe Betriebe – Anregungen und Hilfsstellungen für ein inklusives Arbeitsumfeld erhalten. Drittens sollen Bestrebungen gefördert werden, Übergänge vom ergänzenden in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. In Praxisseminaren klärt Sensability Arbeitgebende auf, wie betriebliche Hürden abzubauen sind, damit Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt besser Fuss fassen können. Gab es schon Erfolge? Bichsel: Ein staatsnaher Betrieb klärt nun ab, ob seine Arbeitsplätze behindertengerecht zugänglich sind. Bauliche, technische und organisatorische Anpassung sind gefragt. So sind die meisten Vorrichtungen für den Zutritt zu hoch angebracht, um sie im Rollstuhl mit dem Batch zu erreichen. Es sind auch neue Arbeitsmodelle gefragt. Wenn ich die Spitex und ein Behinderten-Taxi benötige, ist ein Arbeitsbeginn vor 9.30 Uhr nicht möglich, weil die Spitex erst um 7 Uhr früh vorbeikommt. Hingegen ist Arbeiten bis 18 Uhr möglich, weil die Spitex auch Abendbesuche durchführt. Germann: Der Inclusion-Check der Universität St. Gallen, den das EBGB mitunterstützt hat, zeigt auf relativ einfache Art auf, wie gross der Anteil von Menschen mit Behinderungen in der Belegschaft ist, wie gut diese inkludiert sind und wo sie Exklusion erfahren. Dies erlaubt es, gezielt Massnahmen für ein inklusiveres Arbeitsumfeld umzusetzen. Der Inclusion Check wurde auch an der Insos-Fachtagung vom 21. November vorgestellt. Braucht es nicht griffigere Massnahmen für mehr inklusive Arbeitsplätze im freien Markt, trotz guten Beispielen und trotz der Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes? Bichsel: Der Ausschuss der UN-BRK, der die Schweiz im April 2022 gerügt hat, schlägt einen nationalen Aktionsplan vor, der auf Bundes- und Kantonsebene die Kompetenz einräumt, Menschen mit Behinderungen den Übergang vom ergänzenden in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, sei dies im privaten oder im öffentlichen Sektor. Germann: In den EBGB-Schwerpunktprogrammen werden dazu verschiedene Massnahmen definiert und umgesetzt, aber einen eigentlichen Aktionsplan, wie ihn Herbert Bichsel fordert, gibt es derzeit tatsächlich nicht. Wie könnte ein solcher Aktionsplan aussehen? Germann: Die Diskussion über Quoten, wie sie in Deutschland und in England bestehen, hat es auch in der Schweiz gegeben. Dies ist letztlich eine politische Frage.
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