ARTISET 03 I 2024 37 Aktuell Qualitätsindikatoren sollen einen ersten Anhaltspunkt zur Qualität der in den gemessenen Bereichen erbrachten Leistungen geben und den Vergleich zwischen den Heimen ermöglichen. Damit beschreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Sinn und Zweck des Ende Februar veröffentlichten Berichts. Wir ordnen die Daten ein – im Gespräch mit Franziska Zúñiga, Professorin am Institut für Pflegewissenschaft der Universität Basel. Von Elisabeth Seifert Stolze 1374 Seiten umfasst das Dokument «Medizinische Qualitätsindikatoren im Bereich der Pflegeheime. 2021», das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) Ende Februar publiziert worden ist. Erstmals rapportiert damit das BAG national und öffentlich die Daten der Pflegeinstitutionen zu sechs nationalen Qualitätsindikatoren im Bereich der vier Messthemen Mangelernährung, bewegungseinschränkende Massnahmen, Polymedikation und Schmerzen. Geordnet nach Kantonen, werden die Daten der Heime auf je einer Seite in einer jeweils numerischen und grafischen Darstellung ausgewiesen. Die Prozentwerte geben jeweils den Anteil der Bewohnenden an, auf die der Indikator zutrifft. Je geringer dieser Anteil ausfällt, desto besser. Das Dokument enthält die Daten von 1302 Institutionen, gut 200 Heime fehlen in der Statistik, weil sie entweder zu klein sind oder nicht alle erforderlichen Daten liefern konnten. Neben dem Wert pro Indikator für jedes Heim wird der kantonale Wert ausgewiesen, der das arithmetische Mittel der Werte des Indikators von jedem Pflegeheim des entsprechenden Kantons darstellt. Bei einem ersten Blick auf dieses riesige Zahlenmaterial fällt zunächst etwa auf, dass über sämtliche Heime und Kantone hinweg der Indikator Polymedikation mit um die 42 Prozent den höchsten Wert aufweist. Es folgen – auf einem klar tieferen Niveau – die beiden Schmerzindikatoren (Selbst- und Fremdeinschätzung). In einem mittleren einstelligen Bereich bewegt sich der prozentuale Anteil der Bewohnenden, bei denen eine Mangelernährung festgestellt wurde. Am geringsten sind die Werte bei den bewegungseinschränkenden Massnahmen: In einem tiefen bis mittleren einstelligen Bereich liegt der Anteil der Bewohnenden, die Bettgitter haben, und am geringsten (oft unter einem Prozent) ist der prozentuale Anteil bei Bewohnerinnen und Bewohnern mit einer Sitzgelegenheit, die sie am Aufstehen hindert. Vergleiche innerhalb eines Kantons «Wenn man die Daten grob überblickt, fällt auf, dass es wenige Heime gibt, die bei allen Indikatoren deutlich über dem Durchschnitt ihres Kantons liegen», beobachtet Franziska Zúñiga, Professorin am Institut für Pflegewissenschaft der Universität Basel. Sie hat das Projekt zur Einführung nationaler medizinischer Qualitätsindikatoren von Beginn weg auf wissenschaftlicher Seite begleitet. Die einzelnen Institutionen haben, so Zúñiga, vielmehr bei gewissen Indikatoren höhere, bei anderen Indikatoren dafür tiefere Werte und es gibt auch Heime, die überall Durchschnittswerte haben. «Die medizinischen Qualitätsindikatoren geben einen ersten Anhaltspunkt zur Qualität der nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) von einem Pflegeheim in den gemessenen Bereichen erbrachten Pflegeleistungen und ermöglichen den Vergleich zwischen den Pflegeheimen auf dieser Ebene.» Damit beschreibt das BAG in der Einleitung zum Bericht die Ziele der Publikation. Hervorgehoben wird zudem, dass den Pflegeheimen aufgrund der ausgewiesenen kantonalen Durchschnittswerte ermöglicht wird, «sich im Vergleich zu den Werten des verantwortlichen Kantons zu positionieren». Gemäss Franziska Zúñiga macht es Sinn, dass das BAG die Werte eines Heims in Beziehung zu den kantonalen Durchschnittsdaten rapportiert und damit insbesondere den innerkantonalen Vergleich in Blick hat. Innerhalb eines Kantons bestehe ein ähnlicher regulatorischer Kontext, betont die Expertin. Die Kantone haben gegenüber den Heimen eine Aufsichtsfunktion und knüpfen die Betriebsbewilligungen an diverse, auch qualitätsrelevante Vorgaben. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede zwischen den
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