Identität leben und gestalten | Magazin ARTISET | 3 2024

44 ARTISET 03 I 2024 Ein Datenschutzkonzept führen Auch wenn nicht gesetzlich erforderlich, arbeiten Sie ein Datenschutzkonzept aus, das als Richtlinie für den Umgang mit personenbezogenen Daten in ihrem Betrieb dient. Definieren Sie ihre technischen und organisatorischen Massnahmen zur Einhaltung. Nehmen Sie auch auf ihre Datenschutzerklärung Rücksicht, die zum Beispiel beim Betrieb einer Website notwendig ist. Die vertraglichen Bestimmungen regeln Um die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen zu garantieren, nehmen Sie notwendige Punkte in ihre bestehenden Vertragsbestimmungen oder Reglemente auf (etwa in die allgemeinen Vertragsbestimmungen oder in das Personalreglement). So geben Sie Ihren Kunden und Mitarbeitenden auch die Möglichkeit, sich über die neuen Bestimmungen zu informieren. Ein Bearbeitungsverzeichnis führen Führen Sie ein pragmatisches Verzeichnis, das Bearbeitungen personenbezogener Daten dokumentiert, und aktualisieren Sie dieses regelmässig. Dies gibt Ihnen eine Übersicht der Datenerhebungen und -sammlungen in Ihrer Einrichtung, um das Ausmass des Handlungsbedarfs zu verstehen. Ein Bearbeitungsverzeichnis ist gesetzlich vorgeschrieben bei mehr als 250 Mitarbeitenden oder wenn besonders schützenswerte Daten bearbeitet werden. Datenschutzgesetz: 10 Tipps vom Experten Im Umgang mit besonders schützenswerten Daten gelten seit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes erhöhte Schutzpflichten. Gefordert sind damit gerade auch die sozialen und sozialmedizinischen Institutionen: Ein Datenschutzexperte gibt praktische Tipps, mit welchen Massnahmen die Verantwortlichen den neuen Richtlinien gerecht werden können. Von Nicola Travaglini*

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