ARTISET Magazin | 4-5 2022

ARTISET 04/05 I 2022  33 Im letzten Herbst besuchte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) zwei Alters- und Pflegeheime in den Kantonen Aargau und Genf. Im Verlauf der nächsten Jahre kommen Inspektionen in weiteren Pflegeheimen und sozialen Institutionen dazu. Die Kom- mission zieht jetzt eine erste Bilanz. Von Regula Mader und Alexandra Kossin* Wie Institutionen mit Grundrechten umgehen Die Überprüfung der Einhaltung men- schenrechtlicher Standards im Alters-, Pflege- und Behindertenbereich ist seit Langem ein wichtiges Anliegen der Na- tionalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Bei der NKVF handelt es sich um eine behördenun- abhängige Kommission mit gesetz­ lichem Auftrag. Aufgrund beschränkter Ressourcen startete die Kommission ihre Kontroll­ arbeit in Alters- und Pflegeheimen so- wie sozialen Institutionen erst im letzten Herbst. Mit der Neuwahl von Fachper- sonen aus den Bereichen Psychiatrie, Geriatrie, Behinderung und Erwachse- nenschutz wurden innerhalb der Kom- mission in fachlicher Hinsicht die Wei- chen für ein Monitoring gestellt. Ebenso erhielt die Kommission zusätz- liche Ressourcen, um diese wichtigen Überprüfungen vorzunehmen. In einem ersten Schritt entschied sich die Kommission dazu, ihre Besu- che auf Einrichtungen des Alters- und Pflegebereichs zu beschränken. Zentra- ler Grund dafür war die Covid-19-Pandemie und die daraus resultieren- den Schutzmassnahmen und deren Umsetzung. Diese haben gezeigt, wie wichtig eine unabhängige Überprü- fung insbesondere in diesem Bereich ist. Besuche in Behinderteneinrich­ tungen sind zu einem späteren Zeit- punkt geplant, zudem wird die Kom- mission im Verlauf der nächsten Jahre auch weitere Pflegeheime besuchen. Aus ihren Besuchen von zwei Alters- und Pflegeheimen in den Kantonen Aargau und Genf zieht die Kommis­ sion eine durchaus positive Bilanz: Die Verantwortlichen sind sich ihrer an- spruchsvollen Aufgabe bewusst, sie arbeiten sorgfältig und Bewohnenden-Aktuell zentriert. Die Delegationen der NKVF wurden professionell empfangen und erhielten alle gewünschten Dokumente. Wenn der Eintritt «unfreiwillig» erfolgt Da es sich um einen neuen Themenbe- reich handelt und die Verantwortlichen der sozialen Einrichtungen die Arbeit der Kommission weniger kennen, hat die Kommission die Besuche vorerst angemeldet durchgeführt. Seit Aufnahme ihrer Kontrolltätig- keiten im Jahr 2010 hat die Kommis- sion verschiedene psychiatrische Ein- richtungen besucht. Gestützt auf diese Erfahrung wurde die Besuchmethodik im Alters- und Pflegebereich aufgebaut und weiterentwickelt. Im Zentrum der Arbeit der NKVF steht die Wahrung der Grundrechte vonMenschen, denen die Freiheit entzogen worden ist

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