ARTISET Magazin | 4-5 2022

34  ARTISET 04/05 I 2022 MAS in Patienten- und Familienedukation Erwerben Sie Fachführungskompetenzen um Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen lösungsorientiert zu beraten und in ihrem Selbst­ management zu unterstützen. Der Weiterbildungs­ master besteht aus drei CAS und dem Mastermodul. Die CAS können auch einzeln besucht werden. Master of Advanced Studies Dauer: 3.5 Jahre Studienort: Winterthur Mehr unter zhaw.ch/gesundheit/weiterbildung Online- Infoanlass 30.6.2022 HF Diplom 3-jährige Vollzeitausbildung Dipl. Aktivierungsfachfrau HF Dipl. Aktivierungsfachmann HF Mehr zum Aufnahmeverfahren unter medi.ch Weiterbildungsangebote für Aktivierungsfachpersonen HF (Ermässigung für SVAT-Mitglieder) Zertifikat FAB Fachperson in aktivierender Betreuung Fachverantwortliche/r in Alltagsgestaltung und Aktivierung Mehr zu den Weiterbildungsangeboten unter medi.ch medi | Zentrum für medizinische Bildung | Aktivierung HF Max-Daetwyler-Platz 2 | 3014 Bern | Tel. 031 537 31 10 | at@medi.ch HÖHERE FACHSCHULE FÜR AKTIVIERUNG AM PULS DER PRAXIS > > AKTIVIERUNG Anzeige oder die von einer freiheitsbeschrän- kenden Massnahme betroffen sind. In psychiatrischen Einrichtungen legt die Kommission den Fokus auf die Situa- tion der fürsorgerisch untergebrachten Patientinnen und Patienten und auf die Anwendung von Zwangsmassnah- men. Im Bereich der sozialen Einrich- tungen gestaltet sich die Situation je- doch teilweise anders. In den beiden besuchten Pflegeheimen gab es keine Bewohnerinnen oder Bewohner mit einer fürsorgerischen Unterbringung. Doch in mindestens zwei Fällen erklär- ten Bewohnerinnen oder Bewohner gegenüber der Kommission ihren Un- willen über den Heimaufenthalt. Der «unfreiwillige» Eintritt von Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen ausserhalb der fürsorgerischen Unter- bringung ist nicht geregelt. Die Kom- mission wird sich deshalb mit dieser Frage weiter und vertieft befassen. Gespräche mit von Demenz betroffenen Personen Ein besonderes Augenmerk legte die Kommission auf die Unterbringung von und den Umgang mit Bewohne- rinnen und Bewohnern mit starken Altersgebrechen oder extremen körper- lichen Einschränkungen sowie Bewoh- nenden mit einer psychischen Erkran- kung wie Demenz. Das Risiko, Opfer von Gewalt, Missbrauch oder Vernach- lässigung zu werden, stieg, je gebrech- licher und vulnerabler die betroffenen Menschen sind. Zudem sind diese vulnerablen Menschen häufiger von Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit betroffen. Gespräche mit betroffenen Personen sind in der Kommissionsarbeit jeweils ein wichtiger Bestandteil der Besuche. Sie werden jedoch nur mit der aus- drücklichen Zustimmung der betrof­ fenen Personen durchgeführt. Zudem darf sich die Situation der betroffenen Person durch die Teilnahme am Ge- spräch nicht verschlechtern. Unter die- sen Voraussetzungen sind Gespräche mit von Demenz betroffenen Personen oft nicht oder nur beschränkt möglich. Stattdessen wird die Kommission ver- mehrt das Gespräch mit vertretungsbe- rechtigten Personen suchen. Diese Ge- spräche werden durch die Überprüfung

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