ARTISET Magazin | 4-5 2022
ARTISET 04/05 I 2022 39 Aktuell Niemand kann es sich wünschen. Und es kommt auch tat- sächlich sehr selten vor: dass ein Alters- und Pflegeheim wegen eines ausserordentlichen Ereignisses evakuiert werden muss. Allerdings: Es kommt vor. Zum Beispiel Anfang März in Solothurn, als im Alters- und PflegeheimThüringenhaus am frühen Abend ein Brand ausbrach und die zwei Dutzend Bewohnerinnen und Bewohner von Feuerwehr und Sanität in Sicherheit gebracht werden mussten. Das Unglück hatte keine menschlichen Opfer zur Folge. Die Menschen, die wegen Verdachts auf eine Rauchvergiftung kurzzeitig in Spitalpflege gebracht werden mussten, konnten schon bald wieder entlassen werden. Doch wohin mit den Menschen, die innert weniger Stunden ihr Heim verloren hatten? Die Bewohnerinnen und Bewohner des Thüringenhauses fanden Unterschlupf in nahegelegenen Pflegeinstitutionen. Die Königsdisziplin der Evakuierungen Die Evakuierung eines Pflegeheims sei die «Königsdisziplin» der Evakuierungen, sagt Christian Bassler. Er ist Experte, arbeitet beim Schweizerischen Büro für integrale Sicherheit SBIS und berät Gesundheitsinstitutionen bei der Ausarbei- tung von Sicherheitskonzepten. «Ein Einkaufszentrum zu evakuieren, ist nicht sehr schwierig: Man holt die Menschen raus, und diese gehen dann nach Hause.» So einfach ist es bei Alters- und Pflegeheimen nicht. «Nur eine Strafanstalt zu evakuieren, ist noch schwieriger», sagt Bassler. Vor allem, wenn nachts in einem Pflegeheim etwas passiert – und Bass- ler denkt da zuerst an einen Brandausbruch –, ist schnelles und kompetentes Handeln gefragt. «Das braucht eine gute Planung.» Tatsächlich sind Pflegeheime wie auch andere Gesund- heitsinstitutionen verpflichtet, Notfallkonzepte auszuarbei- ten, die festhalten, wie im Katastrophenfall reagiert werden muss. In neuen Heimen schreiben die Baugesetze vor, wie mit baulichen Massnahmen wie Brandabschnittstüren, Tür- breiten und Alarmierungssystemen einer solchen Katastro- phe vorgebeugt werden kann. Institutionen, in denen Men- schen mit Behinderungen leben, müssen zudem zusätzliche Vorkehrungen treffen. So sind etwa für Gehörlose akustische Alarmierungen nicht wahrnehmbar. Menschen mit Seh behinderung oder blinde Menschen andererseits sind im Evakuierungsfall nicht in der Lage, optischen Fluchtwegleit- systemen zu folgen. Menschen im Rollstuhl benötigen auch auf den Fluchtwegen Rampen. Personen mit geistigen Be- einträchtigungen bedürfen besonderer Unterstützung bei der Evakuierung. Alles Herausforderungen, denen man sich in den Heimen bewusst sein muss, bevor etwas passiert. Wichtig, sagt Bassler, sei die Zusammenarbeit mit den Blaulichtorganisationen – nicht erst im Ernstfall. Sanität, Polizei, Feuerwehr sollten wissen, wie die Notfallplanung aussieht – und die Heime sollten auch beübt werden. Für den Fall der Fälle Für die meisten Alters- und Pflegeheime bleibt es Theorie. Trotzdem müssen sie vorbereitet sein, dass im Katastrophenfall ihr Haus evakuiert werden muss. Sicherheitskonzepte und Massnahmenpläne müssen darum regelmässig überprüft und angepasst werden. Von Urs Tremp
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