ARTISET Magazin | 4-5 2022
8 ARTISET 04/05 I 2022 Im Fokus Fehlender Rechtsanspruch Jugendlichen also, die den EBA-Abschluss nicht schaffen und in einer der zahlreichen Branchen tätig sind, die keinen Individuellen Kompetenznachweis kennen, bleiben von einer öffentlich anerkannten beruflichen Grundbildung aus- geschlossen. Erst recht trifft das auf jene zu, die aufgrund ihrer Behinderung gar kein EBA-Lehrverhältnis abschliessen können. Für Letztere hat der Branchenverband Insos vor über zehn Jahren die Praktische Ausbildung (PrA) Schweiz geschaffen. Dabei handelt es sich um eine national standardisierte, zwei- jährige Ausbildung ohne Einstiegshürden. Der Branchen- verband, der die Interessen der Dienstleister für Menschen mit Behinderung vertritt, ist für die PrA verantwortlich, erteilt Lehrbetrieben und Ausbildungszentren die Bildungs- bewilligung, entwickelt in Zusammenarbeit mit den Bran- chenorganisationen die Bildungsinhalte und stellt sicher, dass sich diese eng an jene des EBA und EFZ anlehnen (zur PrA siehe auch die Seiten 10 und 12). Für Gabriel Fischer, den Leiter Bildungspolitik beim Arbeitnehmenden-Verband Travail Suisse, gehen solche Bemühungen zu wenig weit. Man habe zwar gewisse Mass- nahme getroffen, damit diese Gruppe von Jugendlichen nicht mit leeren Händen dastehe. «Durch die fehlende Integration der PrA in das staatliche Berufsbildungssystem gibt es aber keinen Rechtsanspruch auf eine solche Aus bildung», kritisiert Fischer. Ähnliches treffe auch auf die Individuellen Kompetenznachweise zu, weil es für die Bran- chen keine Verpflichtung gebe, diese einzuführen. «Ein Rechtsanspruch lässt sich nur mit einer offiziellen Anerkennung der Praktischen Ausbildung sowie einer Ver- pflichtung zur Einführung der Individuellen Kompetenz- nachweise erreichen», betont der Vertreter der Arbeit nehmenden. Er spricht damit auf eine entsprechende Regulierung im Berufsbildungsgesetz (BBG) an. «Nur wenn der Staat die Verantwortung übernimmt, sind solche Mass- nahmen und Instrumente rechtlich, organisatorisch und finanziell abgesichert.» Damit werde dann auch, so Fischer, die Forderung der UN-BRK nach einem inklusiven Berufs- bildungssystem eingelöst. Auf Augenhöhe mit den Verbundpartnern Die Berufsbildung ist eine Aufgabe der Verbundpartner- schaft von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt. Bei Letzteren spielen die Sozialpartner, sprich: die Verbände der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, eine zentrale Rolle. Im Rahmen der nationalen Initiative Berufsbildung 2030 ist vor eineinhalb Jahren eine Gremien struktur geschaffen worden, dank der neu auch sehr spezi- fische Bildungsanliegen, gerade auch für Menschen mit Behinderung, rasch aufgenommen werden können. Von zentraler Bedeutung sind die sogenannten Dialog foren, in denen eine Reihe von Akteuren ihre Anliegen ein- bringen. Im Dialogforum Arbeitnehmende ist von Travail Suisse eigens die Arbeitsgruppe «Menschen mit Behinde- rung und ihr Zugang zur Bildung» eingerichtet worden, in der unter anderem auch der Branchenverband Insos vertre- ten ist. Im Mai 2021 hat diese Arbeitsgruppe im Dialog forum Arbeitnehmende den Antrag eingebracht, die Berufs- ausbildungen nach Berufsbildungsgesetz «so zu reformieren, dass alle Menschen Zugang zur einer zertifizierenden Be- rufsbildung in einem inklusiven Bildungssystem haben». Das Dialogforum Arbeitnehmende hat diesem Antrag zu- gestimmt – und ihm damit ein entsprechendes Gewicht verliehen. Der Antrag könnte jetzt bei der Geschäftsstelle der eben- falls neu geschaffenen Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK) platziert werden. In der TBBK nehmen die drei Verbundpartner Bund, Kantone und Sozialpartner auf Augen- höhe gemeinsam die strategische Steuerung der Berufs bildung wahr. In der Arbeitsgruppe «Menschen mit Behin- derung und ihr Zugang zur Bildung» wird das Thema weiter diskutiert. «In diesen Gesprächen geht es darum, abzuklären, ob zuhanden der TBBK ein konkreter Umsetzungsvorschlag oder ein vorbereitendes Projekt erarbeitet werden kann», hält Gabriel Fischer fest. Ziel der Arbeitnehmenden sei es, dass «Es braucht eine offizielle Anerkennung der Praktischen Ausbildung sowie eine Verpflichtung zur Einführung der Individuellen Kompetenznachweise.» Gabriel Fischer, Leiter Bildungspolitik beim Arbeitnehmenden-Verband Travail Suisse
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