44 ARTISET 04/05 I 2023 Kantons Zürich zuständig. Winterthur hat entsprechend weniger Einfluss auf die Kapazitätsplanung. Obschon sich die Rahmenbedingungen unterscheiden, kommt den stationären Einrichtungen in Basel und Winterthur dieselbe Rolle zu. Sie besteht primär in der Aufnahme von älteren Menschen mit hoher Pflegeintensität. In der Stadt Luzern lässt sich deren Rolle weniger klar abgrenzen. Die stationären Strukturen sind Bestandteil eines integrierten Versorgungsmodells mit ausgeprägter Quartierorientierung. Neben den Haupttätigkeiten der Langzeitpflegeversorgung für ältere Menschen übernehmen die Zentren zusätzlich Aufgaben in Form von Ferienbetten zur Entlastung pflegender Angehöriger oder mit speziellen Angeboten für Menschen am Rand der Gesellschaft. Darüber hinaus wird um die Zentren das Wohnen mit Dienstleistungen stark ausgebaut. In ähnlicher Weise ist die zukünftige Rolle der stationären Einrichtungen in der Stadt Zürich zu interpretieren. Mit demModell des Areal-Baukastens der Altersstrategie 2035 wird ein durchlässiges quartierorientiertes Netz städtischer Alters- und Pflegezentren, Alterswohnungen und Pflegedienste angestrebt. Im Vergleich zur Stadt Luzern werden die stationären Einrichtungen noch stärker dezentralisiert und je nach Quartier verschiedenen Aufgaben zugewiesen. In den Altersstrategien der genannten Städte geht es weniger um die Frage, ob stationäre Strukturen zukünftig bestehen bleiben, sondern vielmehr darum, wie stationäre Einrichtungen künftig ausgestaltet werden müssen, um der alterspolitischen Agenda zu entsprechen. Wichtig: Ausdifferenzierung der Wohnangebote In allen vier Städten liegt die Zukunft stationärer Einrichtungen in einer Ausdifferenzierung ihrer Wohnangebote. Gefragt sind (de-)zentrale, alternative Wohnformen, so zum Beispiel betreute Wohnungen, Pflegewohnungen für Ehepaare oder Wohngruppen für ältere Menschen mit speziellen Bedürfnissen, welche über das Angebot von Mehrbett-/Einzelzimmern in einer Pflegeabteilung hinausgehen. Mit den erweiterten Wohnangeboten zeichnet sich ein Paradigmenwechsel im Selbstverständnis der Einrichtungen ab. Neu steht nicht mehr die Versorgungstätigkeit im Vordergrund, sondern es sind Fragen rund um die Wohnlichkeit im Mittelpunkt bei der Ausgestaltung einer Einrichtung. Die alterspolitische Ausrichtung der Städte legt einen starken Fokus auf sozialraumorientierte Ansätze in der Gestaltung der Altersarbeit und Gesundheitsversorgung. Der stärkere Quartierbezug bedeutet eine stärkere Anpassung der Einrichtung an die Bedürfnisse der älteren Quartierbevölkerung und an bestehende Unterstützungsstrukturen. Damit gehen auch eine Öffnung der Institution und deren Angebote gegenüber der Quartierbevölkerung im Allgemeinen einher. Zum Beispiel, indem Räumlichkeiten der Einrichtung für andere Gruppen zugänglich sind, etwa das Restaurant, ein Trainingscenter oder eine Kindertagesstätte. Gefragt ist auch die Entwicklung von Angeboten, die über die Bewohnenden hinausgehen, so zum Beispiel eine Gesundheits- und Wohnberatung für ältere Menschen, die noch in Privathaushalten leben. In allen vier Städten werden die stationären Einrichtungen als Teilbereich eines integrierten Versorgungsmodells mitgedacht. Der Faktor Durchlässigkeit spielt dabei eine wichtige Rolle. Zum Beispiel sind Systemgrenzen zwischen den Versorgungsstrukturen abzubauen, damit Übergänge der Wohnsituation und Gesundheitsversorgung für die Betroffenen erleichtert werden können. Unter anderem wird in den städtischen Altersstrategien davon ausgegangen, dass temporäre Aufenthalte in stationären Einrichtungen mittelfristig zunehmen werden. Durchlässigkeit als Faktor gilt aber auch für die Alltagsgestaltung der Bewohnenden hinsichtlich der Förderung der Selbstbestimmung und sozialer Teilhabe. Entsprechend sind Strukturen erforderlich, welche die Beziehungspflege und soziale Kontakte ermöglichen. Zugänglichkeit für alle älteren Menschen sicherstellen Die Heterogenität der älteren Bevölkerung erfordert von den Einrichtungen einen stärkeren Fokus auf die individuellen Bedürfnissen der Zielgruppe. Der personenzentrierte Ansatz erstreckt sich in den alterspolitischen Ausrichtungen über die stationären Angebote Aktuell Neu stehen bei der Ausgestgaltung einer Einrichtung nicht mehr die Versorgungstätigkeit im Vordergrund, sondern Fragen rund um die Wohnlichkeit
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