Partizipative Führung hat Zukunft | Magazin ARTISET | 6 2022
38 ARTISET 06 I 2022 wirtschaftliche Kooperation mit den Integrationsbetrieben zu pflegen. Wohnen: Dienstleister müssen die Möglichkeit erhalten, Wohnformen gemäss den spezifischen Bedürfnissen weiter zu diversifizieren. Die künstliche Trennung von institutioneller bzw. sta- tionärer und ambulanter Unterstüt- zung beim Wohnen ist aufzuheben. Dieses Hindernis steht einer Bedarfso- rientierung vom betreuten übers be- gleitete bis zum selbständigenWohnen für Menschen mit Behinderung entge- gen. Diese brauchen die Unterstüt- zungsleistungen dort, wo sie wohnen. Integrationsbetriebe: Die Verschär- fung bei der Finanzierung und zuneh- mende Auflagen stellen die Umsetzung Aktuell Infos zur Umsetzung der UN-BRK: ➞ www.aktionsplan-un-brk.ch (Aktionspläne, Hilfsmittel, 80 Beispiele zur Umsetzung der UN-BRK in sozialen Institutionen). ➞ Die Broschüre «Woran wir arbeiten» gibt einen Überblick zu den laufen- den Projekten des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK. des Auftrags zur beruflichen Integrati- on in Frage. Es braucht eine klare Un- terscheidung zwischen der von den Kantonen finanzierten agogischen Be- gleitung und dem betriebswirtschaftli- chen Bereich, der in alleiniger Verant- wortung des Integrationsbetriebs liegen soll. Unter den aktuell gültigen Rahmenbedingungen fehlt der Anreiz für soziales Unternehmertum. Finanzierung: Entflechtung der Fi- nanzierungskanäle zwischen Bund – Kantonen – Krankenkassen (Pflegeleis- tungenüberOKP)undVereinheitlichung der Finanzierung qualitativ vergleich barer, aber nicht «homogenisierter» Dienstleistungen. Aufhebung der ge- trennten Angebots- bzw. Anbieterfinan- zierung durch Kantone (Wohnen, insti tutionell erbrachte Leistungen) und durch den Bund (Arbeitsintegrations- massnahmen, ambulant erbrachte Leis- tungen). Fachpersonal: Bei der Umsetzung der UN-BRK ist Fachpersonal unverzicht- bar. Die Sicherstellung der Qualität und der Finanzierung derselben bei der Leistungserbringung (ob im institutio- nellen oder im ambulanten Bereich) ist für den UN-BRK-Transitionsprozess unabdingbar. * Peter Saxenhofer ist Geschäftsführer des Branchenverbands Insos und Mitglied der Geschäftsleitung der Föderation Artiset. Es gibt noch viele Hürden zu überwinden, bis die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung umgesetzt ist. Foto: Adobe Stock
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