Innovationen entwickeln und umsetzen

ARTISET 06 I 2023 29 Im Fokus Der Kanton Zug revidiert das Gesetz über soziale Einrichtungen. Das Regelwerk ist das Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses mit starkem Bezug zur Lebenswirklichkeit von Menschen mit einer Beeinträchtigung. Dass die Betroffenen ihre Wünsche und Bedürfnisse einbringen können, ist ein Perspektivenwechsel mit Innovationskraft. Von Urs Tremp Die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen Anfang Mai hat der Zuger Kantonsrat in erster Lesung die Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen beraten und gutgeheissen. Besser, man liest genau, wie das Gesetz jetzt heisst: «Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf». Denn mit diesem Gesetz steht ein eigentlicher Paradigmenwechsel an. Bisher wurden im Kanton Zug von der öffentlichen Hand nur die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die Wohnheime und Werkstätten bezahlt. Menschen mit Behinderung aber, die zu Hause leben und nicht in einer Einrichtung arbeiten oder wohnen, haben von diesen öffentlichen Geldern bislang nichts bekommen. Die neue individuelle und bedarfsabhängige Unterstützung wird zur Folge haben, dass die Kantonsgelder nach neuen Kriterien eingesetzt werden. Neu werden Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung im Zentrum stehen. Bisher habe der Kanton Heime organisiert, sagte der zuständige Zuger Regierungsrat, Andreas Hostettler, vor dem Kantonsparlament, «heute aber steht der Mensch imZentrum». Damit werde ein Paradigmenwechsel vollzogen – «ein längst nötiger». Konkret wird von der Objekt- auf eine subjektbezogene Finanzierung umgestellt. Das bedeutet, Zugerinnen und Zuger mit Behinderung

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