30 ARTISET 06 I 2023 erhalten mehr Wahlfreiheit. Dank ambulanten Angeboten können neu Lebensformen wie beispielsweise das Zusammenleben mit Partner oder Partnerin in einer Wohnung, selbst bestimmt werden. Ein personenzentriertes Instrument, das die Fähigkeiten und nicht die Defizite der Menschen mit Behinderung ins Zentrum stellt. Die konkrete Umsetzung der UN-BRK Dem neuen Gesetz ist im Kanton Zug ein langer Prozess vorausgegangen. Er ist vor sechs Jahren angestossen worden, als der Zuger Regierungsrat das Projekt «InBeZug» in Auftrag gegeben hat. Ziel des Projekts: Im Kanton Zug soll mit der neuen Finanzierung die auch von der Schweiz ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) umgesetzt werden. Eine individuelle und bedarfsabhängige Unterstützung, will heissen: In welchem Umfang jemand Unterstützung braucht und wo und wie Lösungen angeboten werden können, das soll künftig «individuell und mit Augenmass» abgeklärt werden. Das sagt Silvan Stricker, «InBeZug»-Projektleiter beim kantonalen Zuger Sozialamt. Einhergegangen mit den Vorbereitungen für das neue Gesetz ist im Kanton Zug eine breit angelegte Untersuchung über die Situation der Menschen mit Behinderung. Immer wieder und regelmässig sind die Menschen befragt worden ‒ was so zuvor noch in keinem Kanton gemacht worden ist. Eine erste Umfrage des Sozialamtes des Kantons Zug im Rahmen von «InBeZug» hatte gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Menschen, die im Kanton Zug in einemWohnheim leben, in Zukunft lieber ausserhalb des Heims – in einer Wohngemeinschaft, allein, in einer Partnerschaft oder auf einem Bauernhof – leben würden. Ebenso ergab die Umfrage, dass ein grosser Teil der Menschen gerne im ersten Arbeitsmarkt arbeiten möchte. Neu sollen die Menschen mit Behinderung selbst ein Leben nach den eigenen Vorstellungen leben können. Silvan Stricker sagt: «Wir haben gesehen, dass sich dieser Paradigmenwechsel zuerst in den Köpfen festsetzen muss. Ein Gesetz allein hilft den Menschen noch nicht. Es geht darum, eine Kultur zu verändern. Wir müssen auch die Angst vor Veränderungen, die bis vor wenigen Jahren nicht denkbar waren, verscheuchen.» In Politik und Öffentlichkeit ist die Sensibilität gewachsen Bei den Einschränkungen, die ein selbstbestimmtes Leben behindern können, spielt die Frage der Finanzierung der Unterstützung eine wichtige Rolle. Wie verteilen sich heute die Kosten für privates Wohnen auf die verschiedenen Kostenträger? Wie grenzt sich privates von institutionellem Wohnen ab? Im Auftrag von Bund und SANDRA MAIENZA www.keller-be atung.ch 056 483 05 10 5405 Baden-Dättwil St ategie Projekte Controlling Prozesse BESA ASSESSMENT ERBRACHTE LEISTUNGEN VOLLSTÄNDIG ERKENNEN «Wir bieten Ihnen eine unabhängige Standortbestimmung Ihrer BESA Einstufungen und zeigen Ihnen mögliche Optimierungspotentiale auf. Gerne berate ich Sie persönlich.» Ihre Spezialisten für Spital, Heim und Spitex Anzeige Im Fokus «Wir haben gesehen, dass sich der Paradigmenwechsel zuerst in den Köpfen festsetzen muss. Ein Gesetz allein hilft den Menschen noch nicht.» Silvan Stricker, Sozialamt Kanton Zug
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