Innovationen entwickeln und umsetzen

ARTISET 06 I 2023 31 Kantonen hat die Berner Fachhochschule die Finanzflüsse und Finanzierungsmodelle im Bereich Wohnangebote für Menschen mit Behinderung untersucht. Auch für den Kanton Zug eine wertvolle Untersuchung, wie Silvan Stricker sagt. «Nun müssen die Mittel wirkungsvoll und zukunftsgerichtet eingesetzt werden.» Er ist zuversichtlich. Denn auch in der Öffentlichkeit und in der Politik sei die Sensibilität gewachsen. Es gehe, sagt er noch einmal, in unserm Verhältnis zu Menschen nicht allein ums Geld, sondern um unsere Einstellung gegenüber diesen Menschen. Zentral ist die Sicht der betroffenen Menschen Wie verändert der angestossene Paradigmenwechsel die Institutionen und Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung im Kanton Zug? Die Stiftung Maihof Zug unterstützt seit mehr als vierzig Jahren Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten. Dazu bietet sie Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Ausbildung an. «Die ambulante Begleitung ist momentan das zentrale Anliegen im Kanton Zug», sagt Sonja Gasser, Bereichsleiterin Wohnen der Stiftung Maihof. Man habe in den letzten Jahren bei der Stiftung darauf hingearbeitet, den begleiteten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern, wenn sie dies wünschten. Die Arbeit der Stiftung wird durch öffentliche Gelder und Spenden finanziert. Nun wird sich zeigen, wie das neue Gesetz die Finanzierung regelt. «Dieses Vorhaben bietet Chancen, wobei die Sicherstellung der Qualität der Begleitung noch nicht ausformuliert wurde.» Neben den Details zum Finanzierungsschlüssel werde die Verfügbarkeit von günstigem Wohnraum im Kanton Zug eine Herausforderung darstellen, sagt Gasser. Ein wichtiges Instrument zur Neuausrichtung der Unterstützung für Menschen mit Behinderung ist dabei der Zuger Unterstützungsplan (ZUP), Kostenlose Rohr- Kontrolle Abfluss verstopft? 24h Service ...ich komme immer! 0848 852 856 Werterhalt + Vorsorge RohrMax kontrolliert kostenlos Ihre Abwasserrohre + Schächte. Informiert sein! info@rohrmax.ch Anzeige ein Fragebogen, um den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung zu erheben. Zentral ist dabei – und dies ist die radikale Neuerung – die Sicht der betroffenen Person. Bei einigen Fragen wird nach einer ergänzenden Sicht gefragt oder es wird ein Dialog empfohlen. Gefragt wird etwa nach den Fähigkeiten und Fertigkeiten und wo jemand Unterstützung braucht. Der gut 20-seitige Fragebogen gibt ein individuelles Bild, welches Setting jemand braucht. In der Pilotphase hat Silvan Stricker festgestellt, dass die Menschen mit Behinderung ihre Lage recht realistisch einzuschätzen wissen und beurteilen können, was sie können und was nicht. «Zwar braucht es oft auch eine Drittsicht. Aber ganz allgemein würde ich sagen, dass die Menschen eher auf der vorsichtigen Seite sind. Es sind wenige Arrangements gescheitert, die wir getroffen haben. Es gab zwar vereinzelte Wiedereintritte in die Institutionen. Aber diese hatten eher mit veränderten Lebensumständen der einzelnen Menschen zu tun.» Abgeltung der Betreuung wird leistungsabhängiger Eine Bedarfsabklärung ermöglicht den Zugang zu passenden Angeboten und die bedarfsgerechte Zusprache von Leistungen. Eine unabhängige Stelle ermittelt künftig den Bedarf der Personen, bevor Angebote beansprucht werden. Die Abklärung greift an der Stelle im System, wo Entscheide getroffen werden, die sich oft über Jahrzehnte auswirken können. Und ebenso die subjektorientierte Finanzierung im stationären Bereich: Bislang orientierte sich die Abgeltung der Einrichtungen alleine an deren Aufwänden und nicht am Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer. Das ändert mit dem neuen Gesetz grundlegend. Die Abgeltung der Betreuung wird leistungsorientierter erfolgen. Auch die Finanzierung der Infrastruktur wird besser geregelt. Silvan Stricker sagt: «So sind die Mittel wirkungsvoller eingesetzt, zukunftsgerichtet.» Und er sagt auch: «Ein Gesetz allein hilft den Menschen noch nicht. Es ging bei dem ganzen Prozess darum, eine Kultur zu verändern. Um die Uno-Behindertenrechtskonvention wirklich umzusetzen, muss sich in unsern Köpfen etwas ändern.» Oder, wie es ein Votant Anfang Mai im Zuger Kantonsparlament gesagt hat: «Wenn wir hier heute über die Möglichkeiten, Rechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderung diskutieren, sprechen wir in Wahrheit darüber, ob wir auch dieser Gruppe in unserer Bevölkerung die gleichenMöglichkeiten zustehen wollen oder nicht.»

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