Das Leben selbst bestimmen | Magazin ARTISET 6-2024

ARTISET 06 I 2024 11 werden soll damit das selbständige Wohnen zu Hause oder in einem institutionalisierten betreuten Wohnen. Im letzten Sommer hat der Bundesrat einen Umsetzungsvorschlag in die Vernehmlassung gegeben. Die SODK setzt sich hier dafür ein, dass die jährliche EL zur Deckung des Lebensbedarf und der Mietkosten mit einer neuen Betreuungspauschale ergänzt wird. Finanziert wird die jährliche EL gemeinsam von Bund und Kantonen. Der Bund bevorzugte zunächst eine Variante, bei der EL-Beziehenden Betreuungsdienstleistungen ähnlich den Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden. Dafür müssen die Kantone allein aufkommen. Jetzt, Anfang Mai indes, im Rahmen der Kenntnisnahme der Vernehmlassung und im Hinblick auf die Erarbeitung einer Botschaft ans Parlament ist der Bundesrat auf die unter anderem von der SODK bevorzugten Variante eingeschwenkt. Eine Finanzierung von Betreuungsleistungen über die EL soll zudem, wie die SODK in ihrer Vernehmlassung betont, nicht nur im Rahmen der AHV, sondern auch im Rahmen der IV erfolgen. Diese Gleichbehandlung entspreche der heute gültigen Regelung. Die Angleichung von Unterstützungsleistungen und Finanzierungsinstrumenten für betagte Menschen und Menschen mit Behinderung sei ein Postulat der SODK und auch ein Anliegen des Parlaments. Seit Anfang Mai unterstützt der Bundesrat ebenfalls diese Gleichbehandlung. Eine Angleichung der Leistungen der beiden Sozialversicherungen ist derzeit etwa über drei parlamentarische Vorstösse zu den AHV-Hilfsmitteln ein Thema, die allesamt an den Bundesrat überwiesen wurden. Die Liste (mit-) finanzierter Hilfsmittel ist bei der IV bedeutend länger als bei der AHV. In einem Positionspapier samt Hintergrundbericht fordert die SODK eine Angleichung der AHV- an die IV-Hilfsmittel. Bis Ende Jahr will die SODK gemäss Schuler und Dörig weiter eine Position zur Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung (HE) formulieren. Schuler: «Es geht darum zu prüfen, wie der Kreis der Bezügerinnen und Bezüger erweitert werden kann.» Grundlage hier ist ein in diesem Frühling an den Bundesrat überwiesenes parlamentarisches Postulat zwecks Prüfung einer Entwicklung der HE hin zu einem Betreuungsgeld, auch hier soll eine Angleichung der Leistungen im AHV- und IV-Bereich geprüft werden. Die Inklusionsinitiative – ein Treiber für die Politik Ein weiteres an den Bundesrat überwiesenes Postulat beauftragt diesen – wiederum im Sinn der SODK – zu prüfen, inwieweit die Ausrichtung von Assistenzbeiträgen auch an Personen in Rentenalter zu einer Verbesserung ihrer sozialen Absicherung führt. Wie gerade auch die Stellungnahmen des Bundes zu all den eingereichten Vorstösse deutlich machen, sind diese eng miteinander verflochten, betreffen die Unterstützungssysteme auf allen Ebenen und haben bedeutende finanzielle Auswirkungen. Innerhalb des Schwerpunktprogramms Wohnens, das der Bund Ende letztes Jahr verabschiedet hat, soll in den nächsten Jahren – gleichsam in Ergänzung zum Gesetzgebungsprozess – das «Zusammenspiel der Massnahmen von Bund und Kantonen verbessert werden». Im Fokus der Schaffung eines «kohärenten Angebots an individuellen Unterstützungsleistungen» stehen Menschen mit einer Behinderung, wobei auch von «älteren Menschen» und ganz generell von «Menschen mit Unterstützungsbedarf» die Rede ist. Thomas Schuler und Remo Dörig erhoffen sich namentlich von der Inklusionsinitiative, die im Spätherbst eingereicht werden dürfte, entscheidende Impulse. Eine offizielle Stellungnahme der SODK steht aber noch aus. Dörig: «Die Initiative wird sich aber aller Voraussicht nach als ein grosser Treiber erweisen und nimmt sowohl den Bund als auch die Kantone in die Pflicht.» Vor allem im Bereich Wohnen, wobei die Initiative sämtliche Lebensbereiche miteinbezieht. «Die neue Dynamik erklärt sich etwa damit, dass die Forderungen der UN-BRK immer stärker im Bewusstsein der Behörden verankert sind. Zudem zwingt der demografische Wandel dazu, angepasste und finanzierbare Lösungen zu finden.» Remo Dörig, stellvertretender Generalsekretär der SODK

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