Die psychische Gesundheit pflegen | Magazin ARTISET | 7-8 2022
50 ARTISET 07/08 I 2022 Politische Feder Einheitliche Finanzierung muss die Pflege integrieren «Die Integration der Pflege ist machbar und sinnvoll. Das zukünftige Kosten- wachstum wird so gerechter auf die Kantone und Versicherer verteilt.» Michael Jordi, Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Gesund- heitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) Foto: Privat Die Kantone bieten Hand für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas). Aber nur, wenn die Vorlage – anders als vom Nationalrat beab- sichtigt – auch die KVG-Pflegeleistungen in den Pflege heimen und in der Spitex umfasst. Denn wenn die Reform wirklich einen dämpfenden Effekt auf die Gesundheits kosten haben soll, braucht es mehr als eine blosse Umleitung von Finanzströmen. Angezeigt ist vielmehr eine bessere Ver- netzung der Akteure im Gesundheitswesen, also eine Stär- kung der integrierten Versorgung. Anstrengungen in diese Richtung werden aber untergraben, wenn bei Efas einzelne Leistungserbringer ausgeklammert werden. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK hat 2019 mit einer Studie dargelegt, dass die Integration der Pflege mach- bar und sinnvoll ist. Das zukünftige Kostenwachstum wird so gerechter auf die Kantone und Versicherer verteilt. Das Departement des Innern (EDI) kam in einem Bericht vom November 2020 zum selben Schluss. Das EDI schlug vor, die Vorlage um eine einheitliche Finanzierung der Pflege- leistungen zu ergänzen und sicherzustellen, dass die Einfüh- rung für Kantone und Versicherer insgesamt kostenneutral erfolgt. Nun hat der Ständerat die Gelegenheit, eine trag fähige Lösung zu erarbeiten. Die Kantone können sich eine Einführung in Etappen vorstellen. Denkbar wäre eine Übergangsfrist von rund vier Jahren ab Inkrafttreten bis zum verbindlichen Einbezug der Pflege. Neben der noch nicht erfolgten Integration der Pflegeleistungen gibt es noch weitere Baustellen. Unter an- derem müssen die Kantone – wenn sie künftig die ambu- lanten Leistungen mitfinanzieren sollen – auch die Verwen- dung der Steuermittel ausreichend kontrollieren können. Sie benötigen deshalb einen unmittelbaren Zugriff auf die detaillierten Rechnungsdaten. Für die ambulanten Leistun- gen braucht es zudem eine zeitgemässe Tarifstruktur. Die Nichtgenehmigung des Tardoc durch den Bundesrat dürfte in- sofern auch Efas bremsen. Die Kantone wollen sich bei der Suche nach einemWeg zu einer einheitlichen Finanzierung wie auch für moderne Tarif werke aber weiterhin konstruktiv einbringen.
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