54 ARTISET 09 I 2023 Politische Feder Finanzierung entflechten – Leistungen einheitlich finanzieren «Mit der EFAS-Vorlage können wir einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung leisten. Nehmen wir diese Möglichkeit wahr.» Andri Silberschmidt ist FDP Nationalrat, Vizepräsident der FDP.Die Liberalen Schweiz und Gastro Unternehmer aus Zürich. Foto: Privat Die Finanzierung unseres Gesundheitssystem ist vielschichtig und unübersichtlich. Einen Teil der Leistungen zahlen die Patientinnen und Patienten selbst, einen Teil zahlen die Versicherungen mit Prämiengeldern, und einen Teil übernimmt die öffentliche Hand. Je undurchsichtiger und intransparenter ein Finanzierungsmodell ist, desto höher die Anreize der einzelnen Akteure zur Selbstoptimierung. Die stationären Leistungen werden zu 55 Prozent von den Kantonen finanziert, die ambulanten Leistungen vollumfänglich von den Versicherungen und den Patienten. Dies führt zu einem Anreiz für Versicherungen, Behandlungen lieber stationär durchzuführen. Es ist nichts als richtig, wenn dank der EFAS-Vorlage – Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen – die Finanzierungsanteile der Kantone und Versicherungen für beide Arten der Leistung gleich sind. So dürften in Zukunft mehr ambulante Leistungen erbracht werden, was sich kostendämpfend auswirken wird. Dabei müssen die Pflegeleistungen mitgedacht werden. Ansonsten können auch da Fehlanreize entstehen. Der Widerstand gewisser Versicherungen gegen den Einbezug der Pflege in die EFAS-Vorlage ist zu kurz gedacht. Wollen wir die Kosten im Gesamtsystem möglichst wirkungsvoll dämpfen, müssen auch die Pflegeleistungen Teil der EFAS-Vorlage sein. Entflechten wir die Finanzierung, sollten wir auch andere Aufgaben entflechten. So ist es falsch, wenn die Kantone auch in Zukunft Rechnungen kontrollieren würden, obwohl dies eine Kernkompetenz der Versicherungen ist. Die Kantone sollen Zugang zu aggregierten Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten, aber nicht mehr. Ich bin mir bewusst, dass die Gesundheitskosten aufgrund der demografischen Entwicklung und der Alterung noch weiter zunehmen werden. So wird sich die Zahl der Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren bis 2050 mehr als verdoppeln. Und gleichzeitig werden wir immer älter. Das heisst: Immer mehr Menschen beziehen immer länger Gesundheitsleistungen. Mit der EFAS-Vorlage können wir jedoch einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung leisten. Nehmen wir diese Möglichkeit wahr und entflechten wir die Finanzierung im Gesundheitswesen.
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