Grenzverletzungen angehen | Magazin ARTISET | 9 2024

ARTISET 09 I 2024 37 funktioniert das nicht. Wir können noch so viel ausbilden, wir werden einen Mangel haben. Wenn man mehr Personal einstellt, hat das natürlich dann auch wieder mehr Kosten zur Folge. Zweifel: Und diese Folgenabschätzung ist nicht gemacht worden. Das ist unsere hauptsächliche Kritik an der Vorlage. Bessere Arbeitsbedingungen sind wichtig, sie müssen aber auch entgolten werden. Zu diesem Zweck müssen die Kostenfolgen transparent ausgewiesen werden. Meine Erwartung wäre deshalb gewesen, dass der Bund ein Preisschild an die Massnahmen hängt. Dann könnten sich nämlich die Kantone und Versicherer darauf einstellen und auch eine Kosten-/Nutzenanalyse machen. Der Bund scheute sich aber davor. Diese Scheu erklärt sich wohl mit der Angst davor, dass sich die Krankenversicherer an den Kosten beteiligen müssten und dadurch die Prämien steigen? Zweifel: Der Bund stellt sich auf den Standpunkt, dass er keine Kompetenz dafür hat, die angemessene Abgeltung im Bereich der Pflege zu regeln. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund der Verfassung steht der Bund gemeinsam mit den Kantonen in der Pflicht, für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen zu sorgen. Der Bund regelt diese Abgeltung über die Krankenversicherung, und die Kantone beteiligen sich mittels Restfinanzierung daran. Um die arbeitsrechtlichen Massnahmen zu finanzieren, fordern Sie also eine Anpassung der Pflegefinanzierung? Zweifel: Um die Umsetzung des Gesetzes sicherzustellen, fordern wir vonseiten Artiset eine Erhöhung des Beitrags der obligatorischen Krankenversicherung (OKP), sobald die Vorlage in Kraft tritt. Wir haben dazu einen konkreten Vorschlag erarbeitet. Dazu gehört auch, dass die Kantone die übrigen Mehrkosten im Rahmen der Restfinanzierung übernehmen. Die Kantone, so ist anzunehmen, sind mit diesem Vorschlag einverstanden? Zweifel: Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) bemängelt die fehlende Klarheit bei der Finanzierung. Die Arbeitgeberverbände sehen es wie Artiset, die Finanzierung muss durch die Kostenträger sichergestellt sein. Bugmann: Wir brauchen eine Finanzierung der arbeitsrechtlichen Massnahmen. Ohne eine solche Finanzierung droht die Vorlage kontraproduktiv zu werden. Sie weckt nämlich Erwartungen auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die in der Umsetzung daran scheitert, dass die Leistungserbringer sie nicht finanzieren können. Das führt zu Frust auf allen Seiten. Im Gespräch in der Geschäftsstelle von Artiset in Bern: Curaviva-Geschäftsführern Christina Zweifel (links) und Catherine Bugmann, Projektleiterin Politik von Artiset. Foto: esf

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