Grenzverletzungen angehen | Magazin ARTISET | 9 2024

ARTISET 09 I 2024 45 Aktuell Im November kommt es zur Abstimmung über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS). Stösst die Vorlage auf Zustimmung, wird zeitlich verzögert das neue Finanzierungssystem nach dem Akutbereich auch in der Pflege eingeführt. Von Tschoff Löw* Die einheitliche Finanzierung: Ein Meilenstein für die Langzeitpflege Die heutige Pflegefinanzierung krankt an einem kleinen Satz im KVG. Neben dem Anteil der Leistungsnutzenden übernimmt die prämienfinanzierte OKP einen Kostenanteil, der durch den Bundesrat festgelegt wird. Den verbleibenden Teil der Kosten sollten die Kantone abdecken. Sollten, denn die Regelung in Art. 25a, Abs. 5 KVG – «Die Kantone regeln die Restfinanzierung» – lässt vielerlei, föderalistisch geprägte Interpretationen zu. Sie erlaubt zudem eine Delegation der Finanzierung an die Gemeinden. Dies führt zu einer uneinheitlichen Leistungsfinanzierung. Das hat folgende Konsequenzen: ■ Es bestehen Unterschiede bei der Restfinanzierung in den einzelnen Kantonen, und es gibt Finanzierungslücken. Gemäss der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (Somed) betragen diese für die stationäre Pflege seit 2012 zwischen 160 und 460 Mio. Franken pro Jahr. ■ Es bestehen Unterschiede bei den Leistungen, die im Rahmen der Restfinanzierung abgegolten werden. Ein Beispiel dafür ist die Abgeltung von Leistungen für Palliative Care. ■ Es fehlt eine Koordination zwischen den Finanzierern: Der Bund ist für die Höhe der OKP-Beiträge zuständig, die Kantone für die Restfinanzierung. Falls der Bund die Beiträge erhöht, können die Kantone die Restfinanzierung nach unten anpassen. Erschwerend kommt hinzu: Im Pflegeheim werden für eine volle Stunde 28.80 Franken durch die OKP

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