Grenzverletzungen angehen | Magazin ARTISET | 9 2024

46 ARTISET 09 I 2024 vergütet, im Spitex-Bereich je nach Leistungsart zwischen 52.60 und 76.90 Franken pro Stunde. Das führt zu Fehlanreizen. Die Krankenversicherer drängen auf einen Heimeintritt, auch wenn die Gesamtkosten im ambulanten Bereich noch tiefer liegen. Kantone, welche mit einem Ausbau der ambulanten Pflege die Heimeintritte verzögern, treiben die Prämien in die Höhe. Vorteile der einheitlichen Finanzierung für die Pflege Die einheitliche Finanzierung bringt eine Klarheit in einem wichtigen Teil: bei der Art der Finanzierung von medizinischen und pflegerischen Leistungen. Für die Pflege und dabei insbesondere die Langzeitpflege sind folgende Aspekte zentral: ■ Das Sondersetting für die Pflege wird aufgehoben. Sie wird neu als integraler Bestandteil in die Gesundheitsversorgung eingebettet. Die Pflege wird durch die einheitliche Finanzierung aufgewertet und nicht mehr länger nur als verlängerter Arm der Medizin verstanden. Dies ermöglicht ein ganzheitliches Verständnis unserer Gesundheitsversorgung und fördert die Vernetzung der verschiedenen Versorgungsbereiche. ■ Die bisher praktizierte, kantonal geregelte Restfinanzierung für Pflegeleistungen wird aufgehoben. Es wird geklärt, welche Leistungen (namentlich bei Demenz und Palliative Care) über die Pflege abgerechnet werden können und welche nicht. ■ Die Prämien- und Steueranteile der Finanzierung der Pflegeleistungen entwickeln sich parallel. Dadurch wird eine bessere politische Steuerung möglich. Der Kostenverteiler kann verändert werden, ohne dass die Tarife angepasst werden müssen. ■ Für Pflegeleistungen, ob ambulant oder stationär erbracht, besteht der gleiche Finanzierungsschlüssel. Die Kostentransparenz wird erhöht. ■ Die einzelnen Kostenträger können ihren Finanzierungsanteil nicht mehr auf Kosten der übrigen Finanzierer optimieren. Vielmehr sind sie durch einen festgelegten Kostenschlüssel miteinander verbunden. Wenn an einer Ecke der Gesundheitsversorgung geschraubt wird, sind alle Finanzierer direkt betroffen und müssen gemeinsam nach Lösungen suchen. ■ Die Kostenvorteile des betreuten Wohnens können genutzt werden, ohne dass die Prämienzahlenden stärker belastet werden. Die ambulante Pflege hat im Vergleich zur stationären Pflege geringere Fixkosten, aufgrund der Wegzeiten und des durchschnittlich höher qualifizierten Personals jedoch höhere variable Kosten. Das betreute Wohnen kombiniert die Vorteile: Die Fixkosten sind tiefer als in der stationären Pflege, die variablen Kosten tiefer als in der ambulanten Pflege. Erst mit der einheitlichen Finanzierung kann der Ausbau des betreuten Wohnens vorangetrieben werden, ohne dass durch die ambulante Abrechnung die Prämien zusätzlich steigen. Vorteile für pflegebedürftige Menschen Mit der einheitlichen Finanzierung rücken die ambulante und stationäre Pflege noch näher zusammen. Die nach dem gleichen Verteilschlüssel vorgenommene Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen heute und mit EFAS Leistungsbereich Finanzierung heute Finanzierung mit EFAS EFAS startet für die Akutmedizin nach 3 Jahren (2028), für die Pflege nach 7 Jahren (2032), vorausgesetzt, EFAS tritt 2025 in Kraft. Stationäre Spitalleistungen 55% Kantone 45% Krankenversicherer Patientinnen: Selbstbehalt und Franchise, Spitalkostenbeitrag Jahre 2028–2031: 24,5% Kantone 75,5% Krankenversicherer Patientinnen: Selbstbehalt und Franchise, Spitalkostenbeitrag ab Jahr 2032: 26,9% Kantone 73,1% Krankenversicherer Patientinnen: Selbstbehalt und Franchise, Spitalkostenbeitrag Ambulante medizinische Leistungen 100% Krankenversicherer Patientinnen: Selbstbehalt und Franchise Stationäre und ambulante Pflegeleistungen Schweizweit fixierter Beitrag der Krankenversicherer Begrenzter Beitrag Pflegeheim-­ Bewohnende und Spitex-­ Klientinnen Restfinanzierung durch Kantone/ Gemeinden Ab Jahr 2032: 26,9% Kantone 73,1% Krankenversicherer Begrenzter Beitrag Pflegeheim-Bewohnende und Spitex-Klientinnen Mit EFAS wird die Finanzierung einheitlicher und transparenter. Die Gesundheitskosten werden zwischen den Kantonen und den Krankenversicherern neu verteilt. Tabelle: Vaka

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