Gewalt verhindern Magazin ARTISET 1-2 2023

ARTISET 01/02 I 2023 15 . RedLine − seit 20 Jahren engagiert für Sie RedLine Software GmbH · 9000 St. Gallen +41 71 220 35 41 · info@redline-software.ch redl ine-software.ch Am 1. Februar 2003 wurde die Entwicklung der ersten Version der Software RedLine fertiggestellt. Ausgehend von diesem Prototyp wurde RedLine als Serverversion stetig weiterentwickelt. In der ganzen Deutschschweiz wird RedLine in 125 Institutionen mit 13‘235 Klientinnen und Klienten genutzt. 300 Betreuungspersonen nutzen inzwischen die neue RedLine-App. Für das gschenkte Vertrauen danken wir allen Kundinnen und Kunden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und teilen Sie uns mit, wie wir Sie mit RedLine unterstützen können. Beat Binotto · Brigitte Brunner Yves Guntersweiler · Karin Immler Armin Inauen · Franz Niederer Stefan Ribler · Stefan Ruch Daniel Suter · Timo Wetzel Anzeige bei Misshandlungen. Vorgesehen ist explizit auch die Schulung des Personals. Das Heim verfügt seit 2021 zudem über eine Meldestelle, an die sämtliche Vorfälle gemeldet werden müssen, egal, ob sie als schwerwiegend eingestuft werden oder nicht. Die Meldestelle ist denn auch zuständig für eine Analyse, den Bericht und die Festlegung von Verbesserungsmassnahmen. Neben der Gewaltprävention richtete die Kommission ihr Augenmerk auf das Beschwerdemanagement: Während der «Lindenbaum» über ein detailliertes, schriftlich festgehaltenes Verfahren zur Erfassung und Bearbeitung von Beschwerden verfügt, fehlt im «La Maison de Vessy» ein solches. Ein Merkblatt hält fest, dass die Bewohnende oder Angehörige mit ihren Beschwerden an die verschiedenen internen Stellen gelangen können. Die Kommission empfiehlt denn auch, ein schriftliches Verfahren einzurichten und das Personal entsprechend zu schulen. Verschiedene Verbesserungen schlägt die Kommission auch in den Bereichen medizinische Versorgung sowie Lebens- und Aufenthaltsbedingungen vor. Dazu gehört etwa, gerade auch Bewohnenden der Demenzabteilungen täglich einen Aufenthalt im Freien zu ermöglichen. Aus beiden Berichten geht schliesslich hervor, dass die Institutionen mit einem knappen Personalbestand auskommen müssen. Den zuständigen Behörden des Pflegeheims in Genf empfiehlt die Kommission, «angemessene personelle Ressourcen bereitzustellen, um die Aktivierung und die individuelle Unterstützung zu stärken». «Wir nehmen die Empfehlungen ernst» Während der Kanton Aargau als Aufsichtsbehörde des Pflegeheims «Lindenbaum» auf eine Stellungnahme zum Bericht verzichtet, ist die Stellungnahme des für die Institution «La Maison de Vessy» zuständigen Genfer Departements zusammen mit dem Kommissionsbericht auf der Website der NKVF aufgeschaltet. Man stelle mit Befriedigung fest, heisst es im Schreiben von Ende Oktober 2022, dass die Kommission demHeim solide Arbeit imDienst Im Fokus

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